Unabhängig vergleichen. Persönlich beraten. Besser abgesichert.

Eine Unfallversicherung zählt zu den wichtigsten privaten Vorsorgeversicherungen. Denn zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit – also genau dort, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift.
Ob bleibende Invalidität, Einkommensausfall oder hohe Reha-Kosten: Eine gute Unfallversicherung schützt Ihre Arbeitskraft und sichert Ihre Existenz.
Sie können folgende Leistungen individuell vereinbaren:
Invaliditätsleistung (mit oder ohne Progression)
Unfallrente (lebenslang, ab 50 % Invalidität)
Unfalltodesfall-Leistung
Unfall-Krankenhaustagegeld (inkl. Genesungsgeld)
Unfalltagegeld
Schmerzensgeld
Übergangsleistungen
Kosmetische Operationen
Bergungs- und Transportkosten
Viele hochwertige Tarife bieten heute umfangreiche Zusatzleistungen, z. B.:
Unfallschutz auch bei Infektionen (z. B. Zeckenbiss)
Nachhilfe-Unterricht bei verletzungsbedingtem Schulausfall
Leistungen bei Strahlenschäden (Laser, künstl. UV-Licht)
Koma- und Pflegegeld
Sofortleistungen bei bestimmten Krebserkrankungen
Unfälle durch Eigenbewegungen oder psychische Folgeerkrankungen
Zahnersatz, Sonnenstich, Unterkühlung, Tauchunfälle inkl. Druckkammerkosten
Vollwaisen-Rente, Kurkostenbeihilfe, Rooming-in bei Kindern
Vorteile:
Höhere Leistung bei hoher Invalidität
Günstigere Beiträge möglich (geringere Grundsumme)
Nachteile:
Greift oft erst ab 25 % Invalidität
Bei niedriger Invalidität sinkt die Auszahlung entsprechend
Empfehlung:
Wählen Sie eine ausreichende Grundinvaliditätssumme mit sinnvoller Progression (z. B. 350–500 %), statt Tarife mit überzogenen Maximalleistungen.
Was nach Sicherheit klingt, ist in Wahrheit eine teure Mogelpackung:
Deutlich höhere Beiträge
Schlechte Rendite
Eingeschränkte Leistungen
Einige Tarife bieten überproportional hohe Leistungen erst ab 90–100 % Invalidität. Diese sind in der Praxis selten relevant – Sie zahlen also mehr, ohne echten Mehrwert.
Kinder haben ihr gesamtes Leben noch vor sich – eine Invalidität hätte schwerwiegende Folgen.
Keine Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung
Berufsunfähigkeitsschutz meist noch nicht möglich
Deshalb: Höhere Versicherungssummen vereinbaren, um den Lebensstandard im Ernstfall langfristig abzusichern.
In der Regel bis zum 65. oder 70. Lebensjahr
Danach spezielle Seniorentarife mit angepassten Leistungen
Neue Berufstätigkeit kann die Gefahrenklasse verändern
Änderung muss zeitnah gemeldet werden
Freizeit- und Hobbysport ist meist enthalten
Risikosportarten (z. B. Fallschirmspringen, Tauchen) nur mit Sondervereinbarung
Unverzügliche Meldung an die Versicherung
Unfallanzeige ausfüllen, Belege und ärztliche Unterlagen beifügen
Todesfälle binnen 48 Stunden melden
In der Regel der behandelnde Arzt
Versicherer können eigene Gutachter hinzuziehen
Leistungen werden nach der Gliedertaxe berechnet (je Anbieter unterschiedlich)
Keine Anrechnung von Krankheiten/Gebrechen bis 100 %
Moderne und detaillierte Gliedertaxe
Mitversicherung von:
Zahnersatz
Psychischen Erkrankungen
Vergiftungen (Nahrungsmittel, Gase, Insekten)
Eigenbewegungen
Unfälle durch Herzinfarkt, Krampfanfälle etc.
Schlaganfall als Unfallfolge
Sofortleistungen bei Krebs
Bergungskosten mind. 50.000 €, Druckkammerkosten mind. 20.000 €
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (mind. 12 Monate)
Unfallschutz auch bei Bewusstlosigkeit oder K.O.-Tropfen
„Eine Unfallversicherung sollte sitzen wie ein Maßanzug – individuell, passend und flexibel.“
– Jürgen Link, VSL /// Versicherungsmakler aus Neuhof bei Fulda
Ob für Sie, Ihre Kinder oder Ihr Unternehmen: Ich analysiere Ihre aktuelle Situation und finde den Tarif, der zu Ihnen passt – transparent, verständlich und unabhängig.
✅ Zugriff auf über 670.000 Unfalltarife von über 120 Gesellschaften
✅ Vergleich alter und neuer Tarife
✅ Individuelles Angebot statt Standardlösung
📍 VSL /// Versicherungsservice Link
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler aus Neuhof bei Fulda
📞 06655-749962
🌐 www.juergen-link.fde
✉️ vsl@juergen-link.de
Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
Jürgen Link
VSL /// VersicherungsService Link
Am Kahlberg 8
36119 Neuhof
Telefon: 06655-749962
E-Mail: vsl@Juergen-Link.de
- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -
"Jürgen Link VSL /// VersicherungsService Link" ist als Versicherungsmakler auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet die Beratung.
Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:
Industrie- und Handelskammer Fulda
Heinrichstraße 8
36037 Fulda
Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (0,20 Euro/Anruf)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de,
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet: D-1BFP-S58MA-62
Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung von den Versicherungsgesellschaften in Form einer Provision/Courtage, die in der Versicherungsprämie des Kunden enthalten ist. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen ![]()
Im durchgeführten Produktvergleich wurden Unfallversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 17 Versicherern und 9 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 84 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Was bedeutet Progression?
Üblicherweise wird eine Unfallversicherung mit einer Progression abgeschlossen, wobei 350% unserer Meinung nach die optimale Variante ist.
Da vor allem bei hoher Invalidität eine größere Entschädigung notwendig ist um Einkommensverluste auszugleichen, wird ab 25% und nochmals ab 50% eine Mehrleistung der Grundsumme gezahlt.
Die folgende Grafik zeigt Ihnen die Auswirkung auf den Auszahlungsbetrag. In dem Beispiel sind wir von einer Versicherungssumme von EUR 50.000 ausgegangen. Dargestellt werden die Leistungsunterschiede zwischen einer Unfallversicherung ohne Progression und einer Unfallversicherung mit Progression von 225%, 350% und 500%.

Was bedeutet Progression?
Üblicherweise wird eine Unfallversicherung mit einer Progression abgeschlossen, wobei 350% unserer Meinung nach die optimale Variante ist.
Da vor allem bei hoher Invalidität eine größere Entschädigung notwendig ist um Einkommensverluste auszugleichen, wird ab 25% und nochmals ab 50% eine Mehrleistung der Grundsumme gezahlt.
Die folgende Grafik zeigt Ihnen die Auswirkung auf den Auszahlungsbetrag. In dem Beispiel sind wir von einer Versicherungssumme von EUR 50.000 ausgegangen. Dargestellt werden die Leistungsunterschiede zwischen einer Unfallversicherung ohne Progression und einer Unfallversicherung mit Progression von 225%, 350% und 500%.

✅ Unfallversicherung vergleichen – Ihr Experte aus Neuhof / Fulda Alle 4 Sekunden ein Unfall – sind Sie abgesichert? In Deutschland ereignen sich rund 9 Millionen Unfälle pro Jahr – das sind etwa alle 4 Sekunden ein Unfall. Die meisten Menschen glauben: „Mir passiert schon nichts.“ Doch was, wenn es Sie doch trifft – und Sie beruflich plötzlich ausfallen... [ mehr ]