VSL ///
Versicherungsmakler Neuhof / Fulda
Unfallversicherung
Hat der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls ein bestimmtes Lebensalter überschritten (meist 65 oder 70 Jahre), leisten viele Versicherer statt der Einmalzahlung eine lebenslange Unfallrente.
Die Unfallversicherung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Monatsbeitrag als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus gutem Grund: Sie zahlt nur bei Gesundheitsschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Doch 90 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit gehen nicht auf Unfälle zurück.
Unfälle passieren überall. Häufig werden Betroffene so schwer verletzt, dass sich ihr Leben grundlegend ändert.
Wenn Sie dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt sind, können Sie Ihren gewohnten Freizeitaktivitäten und manchmal sogar Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen.
Der gesetzliche Schutz hilft selten
Über einen möglichen Schicksalsschlag, der die bisherige Lebensplanung in Frage stellt, denkt natürlich niemand gerne nach. Ohne eine private Unfallversicherung sind Sie im Ernstfall allerdings schlecht geschützt, denn der gesetzliche Unfallschutz greift nur, wenn sich der Unfall etwa während der Arbeit oder Schule ereignet. Mehr als 75 Prozent aller Unfälle passieren aber im privaten Bereich.
Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, ganz gleich, ob sie zu Hause, auf Reisen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr geschehen. Sie gilt rund um die Uhr und überall.
Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift in diesem Fall nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige - auch Hausfrauen und Hausmänner - tragen das Risiko einen Unfall zu erleiden sogar zu hundert Prozent selbst, denn sie sind auch während ihrer Arbeitszeit nicht gesetzlich unfallversichert.
Nicht Berufstätige können zudem in der Regel keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das Gleiche gilt für ältere Berufstätige, die bereits gesundheitliche Einschränkungen mitbringen. Hier ist die Unfallversicherung die einzige Alternative. Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen.
Unfallschutz von Geburt an
Übrigens: Auf Leistungen der privaten Unfallversicherung werden Zahlungen anderer Versicherer wie etwa der Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- oder Rentenversicherung nicht angerechnet - die Leistungen der privaten Unfallversicherung werden immer zusätzlich erbracht.
Und: Eine private Unfallversicherung können Sie für Ihre Kinder schon von Geburt an abschließen. Damit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern.
Einmalzahlung und Unfallrente
Die private Unfallversicherung schützt vor den oft existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines schweren Unfalls. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhalten Sie die vereinbarte Kapitalsumme.
Damit können Sie Einkommenseinbußen auffangen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel finanzieren. Meist wird auch eine monatliche Rente für den Fall bleibender Gesundheitsschäden vereinbart. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
Tagegeld, Genesungssgeld, Todesfallleistung
Vor allem, wenn Sie beruflich selbstständig sind, ist ein Unfall oft mit Einkommensausfall verbunden. Als Selbstständiger sollten Sie im Rahmen Ihrer Unfallversicherung deshalb ein Krankentagegeld vereinbaren. Das Tagegeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt.
Auch ein Genesungsgeld für die erste Zeit nach der Behandlung kann vereinbart werden. Das Genesungsgeld gibt es, solange Krankenhaustagegeld gezahlt wird; insgesamt maximal hundert Tage. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme, die Hinterbliebenen werden so wenigstens finanziell entlastet.
Natürlich sollten Sie Ihren Versicherungsbedarf an Ihrer individuellen privaten und beruflichen Situation ausrichten. Nach einer gebräuchlichen Faustformel für die Berechnung der Versicherungssumme in der privaten Unfallversicherung, sollten Sie aber mindestens das Dreifache Ihres Jahreseinkommens versichern.
Damit die Leistungen Ihrer Unfallversicherung mit den stetig steigenden Lebenshaltungskosten Schritt halten, kann die Versicherung auch „dynamisch“ gestaltet werden. In diesem Fall werden Versicherungssummen und Beiträge regelmäßig um einen festen Prozentsatz oder auch entsprechend der Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.
Mehr Leistung bei schweren Unfallfolgen
Viele Versicherer bieten so genannte Mehrleistungsmodelle an. Bei höherem Invaliditätsgrad wird dann mehr gezahlt, als dem tatsächlichen Invaliditätsgrad entspricht. Beispielsweise bekommen Sie bei einer unfallbedingten Invalidität von 80 Prozent je nach Vereinbarung 200 bis 300 Prozent der vollen Invaliditätsleistung.
Den Mehrleistungsmodellen liegt der Gedanke zugrunde, dass bei höheren Invaliditätsgraden der Finanzbedarf des Betroffenen besonders hoch ist.
Etwa neun Millionen Menschen kommen in Deutschland jährlich bei Unfällen zu Schaden, eine Million so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Rund 24 Prozent der Unfälle ereignen sich bei der Arbeit, 30 Prozent im Haus, 23 Prozent bei Sport und Spiel und 18 Prozent im Verkehr.
Typische „Heimunfälle“ sind der Sturz von der Leiter, die Verletzung bei der Gartenarbeit oder einfach ein Sturz auf der Treppe. Verletzungen bei Wohnungsbränden sind ebenfalls nicht selten.
Vorsicht Sportunfälle
Auch Sportunfälle sind häufig. Immer neue Trendsportarten sind gerade wegen der Gefahr und des Nervenkitzels beliebt. Besonders oft von Sportunfällen betroffen sind Einsteiger, die ihre Kraft und Kondition überschätzen.
Vor allem jüngere, agile Menschen sind wegen ihrer vielfältigen Freizeitaktivitäten besonders gefährdet - für sie bedeutet eine Verletzung, vielleicht sogar mit bleibendem Schaden, einen hohen Verlust an Lebensqualität. Bei den unter 30-Jährigen sind Unfälle zudem die Hauptursache für Berufsunfähigkeit.
Neben der Unfallversicherung schützt auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen Folgen bleibender körperlicher Schäden.
Unterschiedliche Leistungen
Beide Versicherungen decken aber unterschiedliche Risiken ab: Die private Unfallversicherung greift schon bei sehr niedrigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen und entschädigt für die mit der Invalidität verbundenen finanziellen Verluste.
Nur etwa zehn Prozent aller Fälle dauernder Berufsunfähigkeit sind allerdings auf Unfälle zurückzuführen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt deshalb auch bei andauernden Erkrankungen, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden - allerdings nur, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Viele Berufe können aber durchaus noch mit einer bleibenden gesundheitlichen Einschränkung ausgeübt werden.
Weniger strenge Gesundheitsprüfung
Vor Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird immer eine umfassende Gesundheitsprüfung notwendig. Wenn Sie bereits Vorerkrankungen mitbringen oder in einem Beruf mit hohem Gesundheitsrisiko arbeiten, müssen Sie in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit überdurchschnittlichen Beiträgen oder gar einer Ablehnung durch den Versicherer rechnen.
Vor Abschluss einer Unfallversicherung wird dagegen kein oder nur ein weniger strenger Gesundheitscheck erforderlich.
Erstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler
Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
Jürgen Link
VSL /// VersicherungsService Link
Am Kahlberg 8
36119 Neuhof
Telefon: 06655-749962
E-Mail: vsl@Juergen-Link.de
- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -
"Jürgen Link VSL /// VersicherungsService Link" ist als Versicherungsmakler auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet die Beratung.
Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:
Industrie- und Handelskammer Fulda
Heinrichstraße 8
36037 Fulda
Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (0,20 Euro/Anruf)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de,
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet: D-1BFP-S58MA-62
Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung von den Versicherungsgesellschaften in Form einer Provision/Courtage, die in der Versicherungsprämie des Kunden enthalten ist. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
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Im durchgeführten Produktvergleich wurden Unfallversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 15 Versicherern und 10 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 84 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Warum stehen in den Vergleichen nur unbekannte Gesellschaften auf den vorderen Rängen?
Wir können für viele namhaften Versicherungen Sondertarife anbieten. Allerdings dürfen wir die Namen der Gesellschaft nicht nennen. Vertreter haben höhere Vertriebskosten als wir und können unsere Angebote in der Regel nicht anbieten. Die Kunden die den Vertreter mit Beratung im Haus haben wollen, müssen diese Leistung auch teurer bezahlen. Die Kunden die sich selbst informieren, erhalten unsere günstigen Online Produkte. (Man kann diesen Vertriebsweg von Markenfirmen mit den Artikeln bei Aldi vergleichen, da erhalten Sie auch Markenware unter unbekannten Namen)
Warum sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen?
Unfälle können jederzeit passieren. Niemand kann sich wirklich davor schützen. Bei Unfällen am Arbeitsplatz, auf dem Weg ins Büro und auf dem Nachhauseweg ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung automatisch versichert. Unfallgefahren drohen aber sehr viel häufiger zu Hause und in der Freizeit. Jährlich passieren etwa 8 Mio. Unfälle in Deutschland. Jeder zehnte Bundesbürger erleidet im Laufe seines Lebens einen Unfall, und zwei von drei Unfällen passieren in der Freizeit oder zu Hause, d.h. ohne gesetzlichen Unfallschutz. Durch Abschluss einer Unfallversicherung können Sie zumindest die Folgen eines Unfalls finanziell absichern.
Wann und wo gilt eine Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung bietet weltweit rund um die Uhr Schutz. Dabei ist es unerheblich, ob ein Unfall während der Arbeit geschieht, oder in der Freizeit.
Warum ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?
Kinder haben ihr Leben noch vor sich. Sie haben in der Regel noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nicht möglich. Deswegen ist die Unfallversicherung eigentlich die einzige Möglichkeit, Kinder preisewert gegen lebenslange Folgen von Unfällen abzusichern.
Wo liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Unfallversicherung leistet bei Invalidität nach einem Unfall. Eine Büroangestellter, deren Kniegelenk beeinträchtigt durch einen Unfall steif wird muß nicht zwangsläufig berufsunfähig sein. Die Unfallversicherung leistet in dem Fall trotzdem. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen zahlt nur in dem Fall, wenn Berufsunfähigkeit (in der Regel mindesetens 50%)vorliegt - dafür aber auch bei krankheitsbedingten Ursachen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung (egal ob Unfall oder Krankheit). Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, erhält man keine Leistungen mehr. Die Unfallversicherung leistet eine größere Summe um eventl. Umbauten am Haus oder Verdienstausfall auszugleichen.
Wer bestimmt den Grad der Invalidität?
In der Regel bestimmt der behandelnde Arzt aber auch von der Gesellschaft beauftagte Ärzte den Invaliditätsgrad. Wie hoch die Entschädigungen aus Ihrer Unfallversicherung dann sind, wird anhand der sogenannten Gliedertaxe festgelegt. Übrigens: Die Unfallversicherungen haben große Unterschiede bei den Gliedertaxen. Bei einigen wenigen zählt z.B. ein Schaden an der Hand bereits als 75% Invalidität, bei den meisten werden hier nur 55% Invaliditätsgrad anerkannt. Achten Sie also besonders auf die Wahl einer guten Gliedertaxe.
Hier sollte man die Bedingungen der Versicherer genau lesen. Gut möglich, daß eine Gesellschaft einen Risikozuschlag verlangt und eine andere Ihre Sportart einfach mitversichert. Normalerweise sind Freizeitsportler versichert. Bei folgenden Sportarten sollten Sie sich beim Versicherer informieren ob diese gedeckt sind. Fallschirmspringen, Aktives Fliegen eines Luftfahrzeuges (Pilot), Paragliding, Drachenfliegen, Teilnahme an Rennsportveranstaltungen mit Motorfahrzeugen.
Wo geschehen die meisten Unfälle?
Nur etwa 30 Prozent aller Unfälle geschehen am Arbeitsplatz (nur dort haben Sie Anspruch auf eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft) Der Rest passiert irgendwo außerhalb.
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Invalidität bedeutet auch z.B. ist eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Kniegelenk nach einem Kreuzbandriss. Sogar der Meniskusriss vom Sport oder auch Schnittverletzungen ziehen oft eine eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Gliedmaßen mit sich.
Gibt es eine Altersbegrenzung für die Aufnahme in die Versicherung?
Je nach Gesellschaft ist die Aufnahme bis zum 65. oder 70. Lebensjahr beschränkt. Hinterher gibt es spezielle Seniorenabegbote z.B. bei uns im Bereich "Ohne Gesundheitsprüfung".
Warum ist die Versicherung so günstig, wo sind die Nachteile?
Es wird keineswegs an Leistung gespart, im Gegenteil. Die Versicherung ist deshalb so preiswert, weil wir als freier Vermittler die Möglichkeit und auch die Marktübersicht haben und diese in unseren Vergleichsrechnern darstellen. Unsere Empfehlungen zu den Gesellschaften helfen Ihnen gute Tarife zu finden.
Was ist die Definition eines Unfalls?
Je nach Versicherer kann es hier Unterschiede geben aber im Allegemeinen sieht die Definition so aus: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Unfall liegt auch vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden."
Was müssen Sie bei einem Berufswechsel beachten?
Mit einem Berufswechsel kann sich auch die Tarifierungsgrundlage verändern (A oder B). Sollten sich zum Beispiel die berufsbedingten Risiken und damit auch das Unfallrisiko erhöhen, so muss der Versicherungsschutz auf diese Veränderung hin angepasst werden. In jedem Fall müssen Sie uns die neue Berufssituation mitteilen und eine Anpassung Ihrer privaten Unfallversicherung vornehmen. Dazu müssen Sie auch Fristen einhalten.
Welche Leistungsarten können Sie in der privaten Unfallversicherung vereinbaren?
Kernleistungsart ist die Invaliditätsleistung, die auf jeden Fall vereinbart werden muss. In der privaten Unfallversicherung versteht man unter Invalidität: "...eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit."
Die Invaliditätsleistung können Sie nun mit den anderen Leistungsarten kombinieren:
Todesfalleistung:
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung.)
Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt (In der Regel für maximal 2-3 Jahre). Dies wird in einigen Tarifen auch bei ambulanter Operation bezahlt.
Genesungsgeld
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt und wird oft abgestuft nach Tagen gezahlt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
Kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, daß sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von 6 Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50% so wird die volle Übergangsleistung erbracht.
Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Kann sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc. in Anspruch genommen werden.
Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang gezahlt.
Kurbeihilfe (in einigen Tarifen kostenfrei enthalten)
Bergungskosten (in allen Tarifen kostenfrei enthalten)
Was bedeutet Progression?
Üblicherweise wird eine Unfallversicherung mit einer Progression abgeschlossen, wobei 350% unserer Meinung nach die optimale Variante ist.
Da vor allem bei hoher Invalidität eine größere Entschädigung notwendig ist um Einkommensverluste auszugleichen, wird ab 25% und nochmals ab 50% eine Mehrleistung der Grundsumme gezahlt.
Die folgende Grafik zeigt Ihnen die Auswirkung auf den Auszahlungsbetrag. In dem Beispiel sind wir von einer Versicherungssumme von EUR 50.000 ausgegangen. Dargestellt werden die Leistungsunterschiede zwischen einer Unfallversicherung ohne Progression und einer Unfallversicherung mit Progression von 225%, 350% und 500%.
Was bedeutet Progression?
Üblicherweise wird eine Unfallversicherung mit einer Progression abgeschlossen, wobei 350% unserer Meinung nach die optimale Variante ist.
Da vor allem bei hoher Invalidität eine größere Entschädigung notwendig ist um Einkommensverluste auszugleichen, wird ab 25% und nochmals ab 50% eine Mehrleistung der Grundsumme gezahlt.
Die folgende Grafik zeigt Ihnen die Auswirkung auf den Auszahlungsbetrag. In dem Beispiel sind wir von einer Versicherungssumme von EUR 50.000 ausgegangen. Dargestellt werden die Leistungsunterschiede zwischen einer Unfallversicherung ohne Progression und einer Unfallversicherung mit Progression von 225%, 350% und 500%.
Unfallversicherung Folgende Versicherungsleistungen können Sie in der Unfallversicherung vereinbaren: Invaliditätsleistung (mit Progression) Lebenslange Unfallrente Unfalltodesfall - Leistung Unfall-Krankenhaustagegeld (und Genesungsgeld) Unfalltagegeld Schmerzensgeld Übergangsleistungen Kostenlose Erweiterungen sind zum Beispiel: Kosmetische Operationen Bergungs- und Transportkosten Umfangr... [ mehr ]
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