Sterbegeldversicherung
Das Sterbegeld ist ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Heute ist jeder selbst für seine Bestattungsvorsorge verantwortlich. Wenn Sie sich ein würdiges Begräbnis wünschen und Ihre Angehörigen finanziell nicht mit den Kosten belasten wollen, können sie eine Sterbegeldversicherung abschließen.
Sie können auch die Rückführung aus dem Ausland absichern
Die Sterbegeldversicherung ist eine Kapital bildende Versicherung für den Todesfall. Wenn der Versicherte stirbt, wird die zuvor vereinbarte Summe - oft 5.000 bis 10.000 Euro - an die Angehörigen ausgezahlt, die mit dem Geld das Begräbnis finanzieren können. Bei einigen Anbietern sind zusätzlich die Kosten einer Rückführung aus dem Ausland versichert, wenn der Versicherte bei einer Auslandsreise verstirbt.
Tipp: Ehe- oder Lebenspartner können bei vielen Anbietern eine Bestattungsvorsorge auf "verbundene Leben" abschließen. Stirbt die erste versicherte Person, wird ein festgelegter Prozentsatz der Versicherungssumme fällig, für den verbliebenen Partner wird die Versicherung dann beitragsfrei gestellt.
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Keine Anrechnung der Sterbegeldversicherung auf Grundsicherung Das Sozialgericht (SG) Gießen hat mit Urteil vom 7. Juni 2016 (S 18 SO 108/14) entschieden, dass Vermögen, welches im Rahmen einer Sterbegeldversicherung zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung angespart wird, nicht auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angerechnet werden darf. Eine 68-jährige Frau und spätere Klä... [ mehr ]