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Finanz- und Versicherungs-News

Einkommenssicherheit bis zur Rente?!

Einkommenssicherheit bis zur Rente?!Der Neuwagen wird, ohne groß darüber nachzudenken, ganz selbstverständlich in Watte gepackt – Vollkasko, mindestens zwei Jahre. Auch das neue Smartphone bekommt meist direkt beim Kauf einen Bumper, Panzerfolie oder eine Neuwertversicherung. Diese Schutzmaßnahmen sind richtig, denn es handelt sich jeweils um wertvolle und wichtige Dinge im Leben. Doch ein weniger greifbarer Wert wird häufig nicht abgesichert. Dabei ist er im Schadenfall nich...mehr ]

Wechsel in die PKV? Wird immer sinnvoller!

Wechsel in die PKV? Wird immer sinnvoller!Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Kranken­ver­si­che­rung ist zum 1.1.2024 erneut gestiegen. Konkret auf 5.175 Euro Bruttomonats- bzw. 62.100 Euro Bruttojahreseinkommen. Vorher lagen die Werte bei 4.987,50 bzw. 59.850 Euro. Daraus ergibt sich ab 2024 ein monatlicher Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) von: 1.019,48 Euro für Versicherte mit Kindern1.050,53 Euro für Versicherte ohne KinderHinzu kommt ein durchschnittli...mehr ]

Neue Kenn­zeichen für Moped, E-Roller und Co.

Neue Kennzeichen für Moped, E-Roller und Co.Ab 1. März verlieren die aktuell schwarzen Kenn­zeichen für Mopeds, E-Roller und alle versicherungspflichtigen Kleinkraftfahrzeuge ihre Gültigkeit. Dann gelten nur noch die neuen, blauen Kenn­zeichen. Diese decken die zwingend notwendige Kfz-Haft­pflichtversicherung ab. Wer seinen Schutz erweitern möchte, zum Beispiel um eine Absicherung im Falle eines Diebstahls, kann außerdem eine Teilkasko hinzubuchen. Diese kostet unwesentlich mehr und erweitert...mehr ]

Vor Cybercrime geschützt?

Vor Cybercrime geschützt?Die Bestellung bei Amazon, die Überweisung per Banking-App oder die spontane Pizza am Abend – alles digital und meist direkt über das Smartphone. Doch die Vorteile mit wenigen Klicks zum Ziel zu kommen, bergen auch Risiken durch Cyberkriminelle. Die Mehrheit der Verbraucher wurde bereits Opfer von Cyberkriminalität. Viele Attacken bleiben zudem unbemerkt, da sie im Hintergrund der smarten Geräte ablaufen (z.B. Datenmissbrauch, Spyware). Be...mehr ]

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VSL/// VersicherungsServie Link steht als Ihr Ratgeber in Versicherungsfragen an Ihrer Seite. Für uns zählt, dass Sie einen sehr guten und kostengünstigen Versicherungsbestand haben. Mit unserem Online Service können Sie sich schnell einen Überblick verschaffen:
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Drohnenalarm: Was Sie dazu wissen müssen

Drohnenalarm: Was Sie dazu wissen müssen

Sie machen richtig Laune: Gerade bei gutem Wetter bringen private Flugdrohnen viel Spaß. Aber aus dem Spaß kann schnell Ernst werden. So kommen Hobby-Drohnen immer häufiger in die Nähe von Flugzeugen und gefährden deren Sicherheit. Im letzten Jahr haben Piloten von Verkehrsflugzeugen 88 Behinderungen durch Drohnen gemeldet, Tendenz steigend. Die meisten Zwischenfälle ereigneten sich im Großraum von Flughäfen.

Nach Schätzungen der deutschen Flugsicherung DFS gibt es in Deutschland schon eine Million Drohnen in Privatbesitz. Aber nicht überall dürfen die Multitalente starten. Neben Flughäfen zählen auch militärische Einrichtungen ebenso wie Gefängnisse oder Kraftwerke zu den Flugverbotszonen. Damit Hobbypiloten auf einen Blick erkennen, wo sie ihre Drohne starten dürfen, gibt es mittlerweile im iOS App-Store sowie im Google Play Store eine kostenlose DFS-DrohnenApp.

In der Vergangenheit war es manchmal schwierig oder sogar unmöglich, den Besitzer eines Flugobjektes zu ermitteln. Das hat sich mit der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ geändert. Sie verlangt für Drohnen ab 250 Gramm eine Art „Nummernschild“, das Informationen zum Besitzer liefert. Diese Flugobjekte dürfen zudem nur in Sichtweite betrieben werden. Für Geräte mit mehr als zwei Kilo Gewicht ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Ausnahmen gelten nur für Modellfluggelände. Für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme über fünf Kilogramm sowie bei Nachtbetrieb ist eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde Pflicht.

Nicht jede private Haft­pflichtversicherung zahlt für Schäden durch private Fluggeräte. Gerade ältere Verträge bieten keinen ausreichenden Schutz. Wir prüfen Ihren Vertrag und sagen Ihnen, worauf es ankommt.


Haft­pflichtversicherung – aber nicht irgendeine

Haftpflichtversicherung – aber nicht irgendeine

Zu wissen, dass man versichert ist, gibt ein gutes Gefühl. Das gilt auch für die Haft­pflichtversicherung. Schließlich macht jeder mal einen Fehler – und muss dann dafür geradestehen. Kein Wunder also, dass die private Haft­pflichtversicherung hierzulande zu den am häufigsten abgeschlossenen Verträgen überhaupt gehört. Im Jahr 2017 gab es in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre rund 47,35 Millionen Menschen, die selber eine private Haft­pflichtversicherung (ohne Kfz) besaßen oder in deren Haushalt jemand anderes eine solche Versicherung abgeschlossen hat. So weit, so gut.

Aber nicht jeder Haft­pflichtvertrag ist noch auf der Höhe der Zeit. Wer seine Versicherung bereits vor vielen Jahren abgeschlossen und nie aktualisiert hat, muss häufig zu viel für zu schlechten Versicherungsschutz berappen. Denn Versicherungsbedingungen und Leistungsumfang haben sich im Laufe der Jahre ständig verbessert – nicht zuletzt eine Folge des Wettbewerbs unter den Versicherungsgesellschaften. Doch die Sache hat einen Haken: Die neuen Bedingungen mit besseren Leistungen gelten meist nur für neu abgeschlossene Verträge. Ältere Tarife bieten hingegen nur wenig Schutz und knausern beispielsweise bei den Versicherungssummen. So kann es passieren, dass ein langjährig bestehender Vertrag mit einer Deckungs­summe von einer Million Euro mehr kostet als die neu abgeschlossene Versicherung mit 50 oder sogar 60 Millionen Euro Höchstleistung.

Auch beim Leistungsumfang haben Kunden mit älteren Versicherungen häufig das Nachsehen. Oft fehlt der Schutz für deliktunfähige Kinder, die gemietete Ferienwohnung oder Gefälligkeitshandlungen. Ebenfalls oft nicht enthalten ist die so genannte Forderungsausfalldeckung. Hinter diesem etwas bürokratisch klingenden Begriff verbirgt sich eine nützliche Leistung: Wird man selbst geschädigt und kann seine Forderung nicht durchsetzen, weil der Verursacher des Schadens nicht versichert ist und über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügt, übernimmt die Versicherung den eigenen Schaden.

Jüngere Verträge bieten mehr für weniger Geld. Es lohnt sich also, den vorhandenen Versicherungsschutz von Zeit zu Zeit kritisch unter die Lupe zu nehmen. Zu kompliziert? Wir erledigen das für Sie.


VSL Versicherungs Gewinnspiel

VSL Versicherungs Gewinnspiel

Herzlichen Glückwünsch Frau Eve-Janina Mrohs! VSL /// VersicherungsService Link gratuliert ganz herzlich zu einem 50 € Gutschein von Amazon. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel in Bezug auf Zahnversicherungen im Zeitraum vom 24.09.2017 - 08.10.2017 konnte Frau Mrohs aus Flieden sich diesen Gutschein sichern.    Für alle anderen die dieses Mal nicht gewonnen haben:  Viel Glück beim nächsten V...mehr ]