direkt zum Seiteninhalt
Logo von Versicherungsmakler Neuhof | Fulda - Versicherungsvergleiche
NEWS - Aktuelle Nachrichten zum Thema Versicherungen und Finanzen

 

 

 

Neuigkeiten aus der Finanz und Versicherungsbranche

VSL ///

VersicherungsService Link 

Ihr

Ver­sicherungs­makler Neuhof / Fulda

 

 

 

 


Finanz- und Versicherungs-News

Wärmepumpen: Innovative Energiequelle modern und passend absichern

Wärmepumpen: Innovative Energiequelle modern und passend absichernWärmepumpen werden immer beliebter: umweltfreundlich, staatlich gefördert und langfristig günstiger als Öl oder Gas. Doch die Technik hat ihren Preis. Anschaffung und Einbau kosten oft mehrere zehntausend Euro – und machen die Wärmepumpe zu einem der wertvollsten Bauteile des Hauses. Umso wichtiger, sie richtig zu ver­sichern. Denn Schäden durch Sturm, Diebstahl oder technische Defekte können teuer werden. Diese Versicherungen sind für Wärm...mehr ]

Krankenver­sicherung – wer kann sich jetzt privat ver­sichern?

Krankenver­sicherung – wer kann sich jetzt privat versichern?Zum Jahreswechsel wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) erneut angehoben. Von 66.150 Euro (2025) auf dann 69.750 Euro. Für freiwillig gesetzlich Versicherte erhöht sich damit ihr Krankenkassenbeitrag, ohne dass sich die Leistungen spürbar verbessern. Diese Anhebung liefert wieder einen guten Anlass, um zu prüfen, ob ein Wechsel in die private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) möglich und sinnvoll ist. Wer ...mehr ]

Geld, Gesundheit, Vorsorge: Die wichtigsten Änderungen

Geld, Gesundheit, Vorsorge: Die wichtigsten ÄnderungenOb Gesundheit, Energie oder Mobilität: 2026 stehen einige Neuerungen an, die viele im Alltag und in der Haushaltskasse spüren werden. Was genau sich ändert – und worauf Verbraucher achten sollten. Wohnen & MobilitätPhotovoltaik: Neue Regeln, weniger Vergütung Für neue PV-Anlagen gelten 2026 folgende Regeln: Einspeisevergütung: Für Anlagen bis 10 kW, die bis 31. Januar 2026 ans Netz gehen, beträgt die Vergütung 7,86 ct/kWh (Überschussei...mehr ]

Kostenschutz für die Smarte Technik

Kostenschutz für die Smarte TechnikUnter dem Weihnachtsbaum wird es auch dieses Jahr wieder digital: Das neueste iPhone, eine smarte Uhr oder die Sprachsteuerung fürs Zuhause gehören zu den beliebtesten Geschenken und sind in immer mehr Haushalten nicht wegzudenken. Das macht sie auch besonders schützenswert. Warum sich der Schutz lohntDie smarte Technik ist empfindlich – ein Sturz, ein Kurzschluss oder Diebstahl und schon werden Kosten für Wiederherstellung, Reparatur oder...mehr ]

VSL... Informationen aus erster Hand

Mit uns persönlichen Versicherungsbedarf erkennen

VSL/// VersicherungsServie Link steht als Ihr Ratgeber in Versicherungsfragen an Ihrer Seite. Für uns zählt, dass Sie einen sehr guten und kostengünstigen Versicherungsbestand haben. Mit unserem Online Service können Sie sich schnell einen Überblick verschaffen:
Versicherungsvergleichsrechner 
Bedarfsanalyse


Drohnenalarm: Was Sie dazu wissen müssen

Drohnenalarm: Was Sie dazu wissen müssen

Sie machen richtig Laune: Gerade bei gutem Wetter bringen private Flugdrohnen viel Spaß. Aber aus dem Spaß kann schnell Ernst werden. So kommen Hobby-Drohnen immer häufiger in die Nähe von Flugzeugen und gefährden deren Sicherheit. Im letzten Jahr haben Piloten von Verkehrsflugzeugen 88 Behinderungen durch Drohnen gemeldet, Tendenz steigend. Die meisten Zwischenfälle ereigneten sich im Großraum von Flughäfen.

Nach Schätzungen der deutschen Flugsicherung DFS gibt es in Deutschland schon eine Million Drohnen in Privatbesitz. Aber nicht überall dürfen die Multitalente starten. Neben Flughäfen zählen auch militärische Einrichtungen ebenso wie Gefängnisse oder Kraftwerke zu den Flugverbotszonen. Damit Hobbypiloten auf einen Blick erkennen, wo sie ihre Drohne starten dürfen, gibt es mittlerweile im iOS App-Store sowie im Google Play Store eine kostenlose DFS-DrohnenApp.

In der Vergangenheit war es manchmal schwierig oder sogar unmöglich, den Besitzer eines Flugobjektes zu ermitteln. Das hat sich mit der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ geändert. Sie verlangt für Drohnen ab 250 Gramm eine Art „Nummernschild“, das Informationen zum Besitzer liefert. Diese Flugobjekte dürfen zudem nur in Sichtweite betrieben werden. Für Geräte mit mehr als zwei Kilo Gewicht ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Ausnahmen gelten nur für Modellfluggelände. Für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme über fünf Kilogramm sowie bei Nachtbetrieb ist eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde Pflicht.

Nicht jede private Haft­pflichtversicherung zahlt für Schäden durch private Fluggeräte. Gerade ältere Verträge bieten keinen ausreichenden Schutz. Wir prüfen Ihren Vertrag und sagen Ihnen, worauf es ankommt.


Haft­pflichtversicherung – aber nicht irgendeine

Haftpflichtversicherung – aber nicht irgendeine

Zu wissen, dass man versichert ist, gibt ein gutes Gefühl. Das gilt auch für die Haft­pflichtversicherung. Schließlich macht jeder mal einen Fehler – und muss dann dafür geradestehen. Kein Wunder also, dass die private Haft­pflichtversicherung hierzulande zu den am häufigsten abgeschlossenen Verträgen überhaupt gehört. Im Jahr 2017 gab es in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre rund 47,35 Millionen Menschen, die selber eine private Haft­pflichtversicherung (ohne Kfz) besaßen oder in deren Haushalt jemand anderes eine solche Versicherung abgeschlossen hat. So weit, so gut.

Aber nicht jeder Haft­pflichtvertrag ist noch auf der Höhe der Zeit. Wer seine Versicherung bereits vor vielen Jahren abgeschlossen und nie aktualisiert hat, muss häufig zu viel für zu schlechten Versicherungsschutz berappen. Denn Versicherungsbedingungen und Leistungsumfang haben sich im Laufe der Jahre ständig verbessert – nicht zuletzt eine Folge des Wettbewerbs unter den Versicherungsgesellschaften. Doch die Sache hat einen Haken: Die neuen Bedingungen mit besseren Leistungen gelten meist nur für neu abgeschlossene Verträge. Ältere Tarife bieten hingegen nur wenig Schutz und knausern beispielsweise bei den Versicherungssummen. So kann es passieren, dass ein langjährig bestehender Vertrag mit einer Deckungs­summe von einer Million Euro mehr kostet als die neu abgeschlossene Versicherung mit 50 oder sogar 60 Millionen Euro Höchstleistung.

Auch beim Leistungsumfang haben Kunden mit älteren Versicherungen häufig das Nachsehen. Oft fehlt der Schutz für deliktunfähige Kinder, die gemietete Ferienwohnung oder Gefälligkeitshandlungen. Ebenfalls oft nicht enthalten ist die so genannte Forderungsausfalldeckung. Hinter diesem etwas bürokratisch klingenden Begriff verbirgt sich eine nützliche Leistung: Wird man selbst geschädigt und kann seine Forderung nicht durchsetzen, weil der Verursacher des Schadens nicht versichert ist und über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügt, übernimmt die Versicherung den eigenen Schaden.

Jüngere Verträge bieten mehr für weniger Geld. Es lohnt sich also, den vorhandenen Versicherungsschutz von Zeit zu Zeit kritisch unter die Lupe zu nehmen. Zu kompliziert? Wir erledigen das für Sie.


VSL Versicherungs Gewinnspiel

VSL Versicherungs Gewinnspiel

Herzlichen Glückwunsch, Frau Eve‑Janina Mrohs!Ihr Engagement hat sich ausgezahlt: VSL /// VersicherungsService Link gratuliert Ihnen ganz herzlich zum Gewinn eines 50 € Amazon‑Gutscheins! Sie haben erfolgreich am Gewinnspiel zur Zahnversicherung teilgenommen (24.09.2017 – 08.10.2017) und sich damit diesen tollen Preis gesichert. Für alle, die diesm...mehr ]