Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur bewegt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. Grundsätzlich ist eine amtliche Zulassung für Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Stundenkilometer und die Zulassung ihrer Anhänger erforderlich, wobei es hierbei eine Reihe von Ausnahmeregelungen gibt.
Alle Fahrzeuge, denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, werden sowohl in einem zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt als auch in einem örtlichen Fahrzeugregister der jeweiligen Zulassungsbehörde gespeichert.
Erforderliche Unterlagen für die Kfz-Zulassungsstelle
Zulassung, Abmeldung, Stilllegung, Wiederzulassung, Kurzzeitkennzeichen
Damit gleich der erste Gang zur Zulassungsbehörde von Erfolg gekrönt ist, sind die folgenden Unterlagen für die Fahrzeug Anmeldung zwingend erforderlich:
Bei endgültiger Kfz-Abmeldung der Verwertungsnachweis einer durch die Umweltbehörde zertifizierten Altauto-Annahmestelle.
Zulassungsstelle Fulda: Kreuzbergstraße 42 b , 36043 Fulda, Terminvereinbarungen sind erwünscht unter Telefonnummer (0661) 60 06 1100 bzw. 115
Weitere Formulare und Informationen