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Versicherungsmakler Neuhof / Fulda
Unfallversicherung
Diese Statistik ist erschreckend – und dennoch können Sie sich wahrscheinlich nicht vorstellen, dass auch Sie eines Tages von einem Unfall und dessen folgen betroffen sein könnten. Und wenn Sie Ihren Beruf tatsächlich einmal nicht mehr ausüben können: wer garantiert Ihnen dann, dass Ihre Unfallversicherung überhaupt zahlt und Sie nicht ein kleines Vermögen umsonst in die Beiträge investiert haben?
Ich bin Spezialist für Unfallversicherung bei Selbstständigen und Experte für Unfallversicherung bei Angestellten.
Ich bin seit vielen Jahren als Versicherungsmakler in Neuhof / Fulda tätig und habe mich auf das Thema Unfallversicherung spezialisiert. In den letzten Jahren habe ich mehrere hundert Kunden deutschlandweit online, persönlich bei ihnen zu Hause oder in meinem Büro in Neuhof / Fulda beraten. Dabei habe ich genau analysiert, welche Unfallversicherung die richtige für sie ist. Das Thema ist komplex und ein einfacher Preisvergleich greift hier in der Regel zu kurz. Doch ich kenne die Fallstricke, die es bei Absicherung der Arbeitskraft durch einen Unfall zu beachten gilt. Zudem kenne ich stets die neusten Tests der renommierten Institute, wie z.B. der Stiftung Warentest (Finanztest). Denn was hilft Ihnen eine billige Unfallversicherung, wenn der Versicherer dafür bekannt ist, dass er sich regelmäßig durch geschickt formulierte Vertragsbedingungen um die Zahlung der Invaliditätsleistung drückt?
Als Versicherungsmakler bin ich verpflichtet, in Ihrem Interesse, und nur in Ihrem Interesse, zu handeln. Lernen Sie mich und meine Auffassung von Service-Qualität kennen und vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin – deutschlandweit online, bei mir in meinem Büro Am Kahlberg in Neuhof / Fulda oder bei Ihnen zu Hause, wenn Sie in Neuhof - Fulda, Schlüchtern, Alsfeld, Bad Brückenau, Homberg, Bad Hersfeld oder Umgebung wohnen.
Schon seit vielen Jahren gehört die Unfall-versicherung hierzulande zu den drei wichtigsten privaten Versicherungen. Auch wenn bei jedem arbeitenden Bürger das Risiko der Invalidität besteht, sind es dennoch aktuell nicht einmal 30 Millionen Deutsche, die eine Unfallversicherung besitzen. Dabei sind in der gesetzlichen Absicherungen nur Berufsunfälle versichert. Somit ist es im Prinzip jedem Arbeitnehmer, Selbstständigen und Freiberufler zu empfehlen, sich gegen Invalidität durch eine gute Unfallversicherung mit entsprechenden Leistungen abzusichern. Zwar sind abhängig Beschäftigte nach wie vor über den Staat im gewissen Umfang abgesichert, jedoch wird die Erwerbsminderungsrente nur bei Erwerbsunfähigkeit und nicht bereits bei Berufsunfähigkeit gezahlt. Daher rät auch Jürgen Link als Experte aus Neuhof / Fulda, sich auf jeden Fall für eine zusätzliche private Absicherung durch eine Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung zu entscheiden.
Die Bedeutung der Unfallversicherung für Angestellte und Arbeiter
Nach wie vor gibt es in Deutschland zahlreiche Angestellte und Arbeiter, die der Auffassung sind, dass sie sich privat nicht gegen Invalidität und Berufsunfähigkeit absichern müssen, weil immerhin der Staat im Fall der Fälle eine Erwerbsminderungsrente zahlt. Allerdings haben sich die Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer in der Vergangenheit deutlich verschlechtert, denn bereits seit einigen Jahren wird die Erwerbsminderungsrente nicht mehr bei Berufsunfähigkeit gezahlt, sondern nur noch bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit. Dies betrifft alle Bürger, die ab 1961 geboren sind. Darüber hinaus reicht die gesetzliche Erwerbminderungsrente in nahezu allen Fällen nicht aus, um den Lebensstandard halten zu können, weiß auch Jürgen Link als langjähriger Experte auf diesem Gebiet. In Neuhof / Fulda und an vielen anderen Orten der Republik berät der Experte seine Kunden daher im Bereich der Invalidität und Berufsunfähigkeit und der Absicherung durch die Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Aufgrund der relativ geringen Erwerbsminderungsrente, die im Fall der Erwerbsunfähigkeit gezahlt wird, rät Jürgen Link als Experte aus Neuhof nahezu allen Kunden, zusätzlich eine Unfallversicherung abzuschließen.
Die Rahmenbedingungen bei der privaten Unfallversicherung
Eine wichtige Rahmenbedingung für Arbeitnehmer wurde bereits genannt, nämlich das die Berufsgenossenschaft nur Leistungen für einen Unfall bezahlt, sofern es sich um einen Berufsunfall handelt. Wegeunfälle zur Arbeit und nach Hause sind in der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert sofern es sich um den direkten Weg handelt. Bei Kindern sieht es ähnlich aus, da sind die Kinder im Kindegarten und in der Schule über die Gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Auch hier sind die direkten Wege zur Schule und Kindergarten ab der Haustür versichert. Leider jedoch mit nur geringen Leistungen. Wer sich hingegen rund um die Uhr und überall gegen Invalidität absichern möchte, der hat ausschließlich die Möglichkeit, dies über eine private Unfallversicherung zu tun. Einen weiterer Irrtum, der durchaus weit verbreitet ist, muss auch Jürgen Link als Experte im Bereich der Unfallversicherung häufig aufklären. So kommen beispielsweise auch in Neuhof / Fulda häufig Kunden zu ihm und geben an, dass sie ohnehin ein sehr geringes Risiko tragen durch einen Unfall Berufsunfähig zu werden, weil sie eine sehr leichte körperliche Tätigkeit ausführen, nämlich im Büro zu sitzen und beim Fahren des Autos immer sehr Defensiv und vorsichtig fahren. Tatsächlich ist es allerdings so, dass Statistiken eindeutig belegen, dass die meisten Unfälle in der Freizeit passieren insbesondere auch im Haushalt und auf der Straße. Im Regelfall sind wir 160 Stunden im Monat im Beruf tätig und 560 Stunden in der Freizeit. Das bedeutet, dass wir in 77 % unsere Zeit im Jahr nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind. Bei der privaten Unfallversicherung hingegen ist versichert, Schutz für alle, wo auch immer und zu jeder Zeit. Selbst wenn Sie nachts aus dem Bett fallen, warum auch immer... ist dies über die private Unfallversicherung versichert.
Zu den aktuellen Rahmenbedingungen im Bereich der Unfallversicherung für Arbeitnehmer gehört darüber hinaus ebenfalls, dass die Versicherungsgesellschaften immer häufiger sehr kritisch prüfen, ob eine Leistungspflicht im Versicherungsfall tatsächlich vorhanden ist. Daher sollten sich Versicherungsnehmer sehr viel Zeit mit dem Ausfüllen des Antrages nehmen, denn häufig führt bereits eine kleine fehlerhafte oder falsche Angabe, die nicht einmal wissentlich vorgenommen wurde, beim Eintritt des Versicherungsfalles dazu, dass keine Leistung gezahlt wird. Dies betrifft insbesondere fehlende Angaben zu einer Erkrankung oder das Verschweigen einer Vorversicherung, die dem Versicherer nach Prüfung des Falles auffallen.
Fallstricke bei der Unfallversicherung beachten
Ein weiterer Fallstrick taucht bei dem Versicherungsmakler Jürgen Link als Experte aus Neuhof / Fulda in der Praxis sehr häufig auf, nämlich dass Versicherungsnehmer einen Vertrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung mit Unfallzusatzversicherung in Verbindung mit einer Lebensversicherung abgeschlossen hat und dieser der Irrigen Meinung ist eine Unfallversicherung zu besitzen. Diese Unfallzusatzversicherung zahlt im Falle eines Unfalltodes aber nur eine Todesfallleistung jedoch keinen Cent bei einer Invalidität. Des Weiteren kommt dann auch oft noch hinzu, bei dem der Versicherer mit Der Lebensversicherung mit Unfalltodesfallschutz und Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf das abstrakte Weisungsrecht verzichtet hat. Derartige Verträge sollten nach Ansicht von Jürgen Link als Experte aus Neuhof Fulda erst gar nicht abgeschlossen werden, denn letztendlich führt der Nicht-Verzicht auf das abstrakte Weisungsrecht dazu, dass aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Versicherung wird, die nicht schon bei Berufsunfähigkeit eintritt, sondern erst bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit. Eine Unfallversicherung ersetzt nicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings auch nicht die Unfallversicherung. Beide Versicherungsformen optimal aufeinander abgestimmt, ergeben den vollständigen guten Versicherungsschutz.
Wie an den vorangegangenen Ausführungen deutlich wird, gibt es im Bereich der Unfallversicherung zahlreiche Fakten und Informationen, die für den Verbraucher sehr wichtig sein können. Mitunter können solche können fehlerhafte Informationen sogar dazu führen, dass eine völlig unzureichende Absicherung gegen Invalidität und Berufsunfähigkeit getroffen wird. Daher ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich umfassend von einem Versicherungsmakler wie Jürgen Link aus Neuhof / Fulda beraten zu lassen. Wenn es um die Beratung geht, hat ein Versicherungsmakler eindeutig den Vorteil, dass er nicht an eine bestimmte Gesellschaft gebunden ist, wie es bei Versicherungsvertretern oder Vermittlern der Fall ist. Daher erfolgt die Beratung vollkommen neutral und unabhängig, was übrigens auch bei Jürgen Link aus Neuhof / Fulda als Experte im Bereich der Unfall-versicherung der Fall ist.
Tipp : Sie können die Beiträge zur privaten Unfallversicherung bei Ihrer Einkommenssteuer geltend machen.