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Häufig gestellte Fragen | Versicherungen

 

Der VSL /// Versicherungsservice Link  Ver­sicherungs­makler aus Neuhof erklärt häufig gestellte Fragen.

WAS SIE ÜBER VERSICHERUNGEN WISSEN SOLLTEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Demenzkranke sind nicht automatisch in der Privathaftpflicht versichert!

 Demenzkranke sind nicht automatisch in der Privathaftpflicht versichert!

nachdenklich-demenz?-VSL-Versicherungsmakler-NeuhofPrivathaftpflicht trotz Deliktunfähigkeit – Schutz für Demenzkranke & Angehörige

Wer haftet, wenn ein Demenzkranker einen Schaden verursacht?

Bei den meisten Versicherungen ist die Antwort klar: Niemand. Denn demenzkranke Menschen gelten in vielen Fällen als deliktunfähig – das heißt, sie sind juristisch nicht schuldfähig und können daher nicht für Schäden haftbar gemacht werden.

Für Angehörige kann das zur doppelten Belastung werden: Einerseits besteht das Risiko eines Schadens (z. B. durch unachtsames Verhalten im Straßenverkehr oder im Haushalt), andererseits lehnt die Haft­pflichtversicherung den Schadenersatz ab – weil keine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung besteht.


Gute Nachricht für Betroffene und Angehörige:

Einige wenige Versicherer leisten trotzdem – auch bei Deliktunfähigkeit!

Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler in Neuhof / Fulda arbeiten wir mit ausgewählten Anbietern zusammen, die deliktunfähige Erwachsene – wie z. B. an Demenz erkrankte Per­sonen – beitragsfrei mitver­sichern. Der Versicherungsschutz greift bis zur vollen Deckungs­summe, auch wenn der Schadenverursacher rechtlich nicht haftbar gemacht werden könnte.


Was bedeutet „Deliktunfähigkeit“ überhaupt?

Deliktunfähige Per­sonen sind laut § 827 BGB nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie aufgrund ihres geistigen Zustands das Unrecht ihrer Handlung nicht erkennen oder nicht steuern konnten. Dazu zählen unter anderem:

  • Kinder unter 7 Jahren im Straßenverkehr (unter 10 Jahren bei Verkehrsunfällen)

  • Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen

  • Erwachsene mit fortgeschrittener Demenz

In diesen Fällen lehnt die Haft­pflichtversicherung in der Regel den Schadenersatz ab – es sei denn, der Vertrag deckt Deliktunfähigkeit explizit mit ab.


🧠 Demenz: Ein zunehmendes Risiko im Alter

Laut der Deutschen Alzheimer Gesellschaft gibt es in Deutschland rund 1,5 Millionen Demenzkranke, mit jährlich über 300.000 Neuerkrankungen. Prognosen zufolge könnte diese Zahl bis 2050 auf 3 Millionen steigen. Besonders betroffen sind:

  • Frauen (etwa 70 % aller Erkrankten)

  • Menschen über 60 Jahre

  • Familien, die Angehörige zu Hause betreuen

📊 Lebenszeitrisiko:

  • Jeder dritte Mann ab 65 erkrankt an Demenz

  • Jede zweite Frau ist im späteren Leben betroffen


💡 Vorsorgen mit Privathaftpflicht ab 60 – inkl. Deliktunfähigkeitsdeckung

Mit der richtigen Privathaftpflichtversicherung schützen Sie sich und Ihre Angehörigen effektiv vor finanziellen Risiken – auch dann, wenn kein rechtlicher Anspruch besteht.

Ihr Vorteil mit VSL VersicherungService Link:

✔ Deliktunfähigkeit von Erwachsenen beitragsfrei mitversichert
✔ Versicherungssumme bis 70 Millionen Euro pauschal
✔ Günstiger Einstieg: ab 60,00 € im Jahr inkl. Versicherungssteuer
✔ Persönliche Betreuung und Tarifvergleich von über 250 Anbietern


🔒 Jetzt beraten lassen – bevor es zum Schaden kommt

Ich helfe Ihnen, den passenden Tarif zu finden – speziell für Senioren und pflegende Angehörige. Vertrauen Sie auf über 35 Jahre Erfahrung als unabhängiger Ver­sicherungs­makler aus Neuhof bei Fulda.

📞 Telefonisch oder vor Ort – Ihre Absicherung ist mein Anliegen.
👉 Jetzt unverbindlich beraten lassen!


Ihr
Jürgen Link
VSL VersicherungService Link
Ihr unabhängiger Ver­sicherungs­makler aus Neuhof / Fulda

Quellen:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.
Bürgerliches Gesetzbuch § 827 (Deliktunfähigkeit)


Welches Autozubehör ist in der Kasko mitversichert?

Wegen technisch verbesserter Wegfahrsperren wird es heute immer schwieriger, Autos am Stück zu stehlen. Immer beliebter wird deshalb der Teileklau. Eine Alarmanlage schreckt Diebe selten ab: Profis drücken die Seitenfenster ein, bauen Radio oder Navigationshilfe in kürzester Zeit aus und sind längst über alle Berge, bevor sich jemand kümmern kann. Navigationsgeräte machen zur Zeit fast 60 Prozent ...mehr ]


Die Lebensversicherung wird fällig – was nun?

Die Lebensversicherung wird fällig – was nun?

Wohin mit dem Geld? Diese Frage klingt wie ein Luxusproblem, aber tatsächlich stehen Jahr für Jahr viele Menschen vor der Frage, was sie mit dem Geld aus ihrer ablaufenden Lebensversicherung am besten anfangen. Mehr als 84 Milliarden Euro Ablaufleistung haben deutsche Lebensversicher allein im Jahr 2014 an ihre Kunden gezahlt. Meistens kommen mehr als 20.000 Euro zu Auszahlung. So mancher Euro mag verplant sein, ob für einen Urlaub oder die neue Heizung. Meist aber bleibt noch ein stattlicher Betrag übrig. Den rentabel anzulegen, ist schwieriger geworden. Sichere Anlagen bringen aktuell kaum Ertrag. Das Auf und Ab an den Aktienmärkten schreckt sicherheitsorientierte Anleger ab. Und die Preise für Immobilien sind gerade in guten Lagen drastisch gestiegen. 

In dieser Situation ist ein Blick zurück hilfreich. Beim Abschluss ihres Vertrages ging es meistens um Sicherheit, entweder für das eigene Alter oder für die Familie. Und Sicherheit ist immer noch eine gute Idee. So kann die Ablaufleistung ganz oder teilweise als Einmalbeitrag für eine Versicherung verwendet werden, ganz nach dem Motto: Einmal zahlen, ein Leben lang geschützt. Interessant sind beispielsweise Rentenversicherungen mit sofort oder später beginnender Rentenzahlung. Je später der Rentenbeginn, umso höher ist die Rente. Sollte später mal ein finanzieller Engpass eintreten, bieten die meisten Verträge die Möglichkeit, auf den Einmalbeitrag abzüglich gezahlter Renten zurückzugreifen.

Eine private Pfle­ge­ren­te stockt die gesetzlichen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit auf. Denn die reichen im Ernstfall nicht, um den zusätzlichen Aufwand zu bestreiten. Auch die Pfle­ge­ren­te kann auf einmal  finanziert werden. Und es gibt noch eine weitere gute Idee: Wie wäre es, wenn das Kapital in Versicherungsschutz für Patenkinder oder Enkel  umgewandelt wird? In diesem Fall macht der Einmalbeitrag die finanzielle Zukunft eines jungen Menschen etwas sicherer. 

So oder so: Der Versicherer, bei dem die ablaufende Versicherung besteht, muss für den zukünftigen Vertrag nicht der geeignetste Partner sein. Unabhängige Beratung ist immer noch die beste Wahl. 


Cyberversicherungen: Auch für Verbraucher nützlich

Cyberversicherungen: Auch für Verbraucher nützlich

Fast grenzenlose Informationen, soziale Kontakte, Unterhaltung und Einkaufsparadies – das Internet hat so gut wie jedem etwas zu bieten. Kein Wunder also, wenn kaum jemand auf das digitale Angebot verzichten mag. Dabei musste schon jeder Zweite auch die Schattenseiten des World Wide Web kennenlernen, sagt der Branchendienst Bitkom. Ob Datenklau, Cybermobbing, Phishing oder Rufschädigung – 51 Prozent der Internet-Nutzer in Deutschland sind 2015 Opfer von Cyber-Kriminalität geworden. Die meisten Probleme entstanden durch Infektion des Computers mit Schadprogrammen (37 Prozent), gefolgt von Betrug beim Online-Handel und Online-Banking, gekaperten Zugangsdaten und Identitätsklau.

Was also tun? Behörden und Initiativen wie zum Beispiel Deutschland sicher im Netz (DsiN) bieten Informationen zum Thema Sicherheit im Internet. Auch der Bitkom hat eine spezielle Themenseite eingerichtet. Aber Vorbeugung allein reicht oft nicht aus, zumal Internet-Kriminelle immer erfinderischer werden. Neueste Masche sind Erpressungstrojaner wie Locky, eine Schadsoftware, die Nutzerdaten verschlüsselt und erst nach Zahlung eines Lösegeldes wieder freigibt.

Einige Versicherer bieten mittlerweile auch Verbrauchern Schutz vor den finanziellen Folgen. Sie zahlen in begrenztem Umfang für Cyberschäden und leisten mit ihrem Beratungsangebot erste Hilfe im Schadenfall. Das gilt zum Beispiel für leistungsfähige Hausratverträge mit aktuellen Versicherungsbedingungen. Ein deutlich größeres finanzielles Risiko birgt jedoch die Haftungsfrage. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, zum Beispiel durch die unbeabsichtigte Weitergabe von Schadsoftware, muss für die Folgen einstehen. Eine gute Haft­pflichtversicherung, die auch Internetrisiken abdeckt, ist deshalb das A und O, wenn es um Sicherheit im Netz geht. Gerade bei älteren Verträgen hat der Versicherungsschutz oft Lücken. Unser Tipp: Lassen Sie von einem Fachmann oder einer Fachfrau prüfen, ob Ihr Vertrag auf dem neuesten Stand ist.


Die alte oder die neue? Warum das Bezugsrecht eindeutig sein muss

Die alte oder die neue? Warum das Bezugsrecht eindeutig sein muss

Wer eine Lebensversicherung abschließt, legt schon im Antrag fest, wer die Versicherungsleistung bei Fälligkeit erhalten soll – das sogenannte Bezugsrecht. Unterschieden wird zwischen dem „Erlebensfall“ und dem Bezugsrecht, das bei Tod des Versicherten während der Vertragsdauer greift. Aber nicht immer ist die Verfügung eindeutig.

Eine Auseinandersetzung schaffte es sogar bis zum Bundesgerichtshof und ging als „Witwenstreit“ in die Justizgeschichte ein. Dort hatte eine Witwe vergeblich gegen die Versicherung geklagt. Sie wehrte sich dagegen, dass das Unternehmen nach dem Tod ihres Mannes 2012 rund 34.500 Euro an die Ex-Frau des Toten auszahlte. Dieser hatte noch während seiner ersten Ehe erklärt, dass nach seinem Tod seine verwitwete Ehefrau das Geld bekommen sollte und nach seiner Scheidung und Wiederheirat kein neues Bezugsrecht verfügt. Das oberste Gericht ging davon aus, dass damit die damalige Ehefrau bedacht werden sollte.
Ebenfalls höchstrichterlich bestätigt: Das Bezugsrecht muss schriftlich vereinbart werden. Eine mündliche Absichtserklärung, zum Beispiel in einem Telefonat mit der Versicherung, reicht nicht aus. Den Streit hätte es nicht gegeben, wenn das Bezugsrecht auf die „zum Zeitpunkt des Todes in gültiger Ehe lebende Ehefrau“ abgestellt gewesen wäre. Über jeden Zweifel erhaben ist ein namentliches Bezugsrecht, am besten ergänzt um Geburts­datum und die Anschrift der begünstigten Person.
Die Leistung erhält immer der oder die Begünstigte, auch ohne Erbanspruch. Und wenn der Nachlass überschuldet ist, kann ein gesetzlicher Erbe sein Erbteil ausschlagen und trotzdem, falls er als Bezugsberechtigter eingetragen wurde, die Versicherungsleistung bekommen. Die wird auch nicht auf Schulden des Verstorbenen angerechnet.


Was ist im Schadenfall zu tun?

Was ist im Schadenfall zu tun?

Eine Versicherung kann nicht vor Schaden bewahren, sondern nur vor den finanziellen Folgen. Wenn tatsächlich ein Unglück passiert, ist die Aufregung meist groß. Versicherte sollten dann möglichst einen kühlen Kopf bewahren. Zu ihren Vertragspflichten („Obliegenheiten“) gehört nämlich die Schadenminderung. Das bedeutet, sie müssen alles unternehmen, um den Eintritt eines unmittelbar drohenden Schadens abzuwenden und die Folgen eines bereits eingetretenen Schadens so gering wie möglich zu halten. Im Anschluss sollten sie den Versicherer schnell über den Schadensfall informieren. 

Doch was bedeutet eigentlich schnell? In den Vertragsbedingungen heißt es häufig, der Schaden sei unverzüglich zu melden. Juristen übersetzen das mit „ohne schuldhafte Verzögerung“. Auch das ist nicht gerade konkret. Mehr als eine Woche sollte man sich mit der Meldung auf keinen Fall Zeit lassen. Sind allerdings vertraglich Fristen vorgegeben, müssen die eingehalten werden. Andernfalls ist der Schutz in Gefahr. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an: Wer durch den Schaden selbst ernsthaft verletzt oder traumatisiert wurde, kann in der Regel auf längere Fristen vertrauen. 

Neben der unverzüglichen Information des Versicherers haben Versicherte die Pflicht, die Schadenshöhe nachzuweisen. Nach einem Einbruch sollte zum Beispiel für die Haus­rat­ver­si­che­rung so schnell wie möglich eine Liste der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände erstellt werden. Auf Verlangen muss der Versicherte zudem jede Auskunft erteilen, die der Versicherer braucht, um Leistungspflicht und Schadenumfang zu prüfen. Wer Ärger mit der Versicherung vorbeugen will, sollte deshalb regelmäßig eine „Hausrat-Liste“ erstellen und insbesondere zu Wertgegenständen auch Kaufnachweise oder sonstige Belege zum Wert sowie Fotos beifügen. Diese Unterlagen sollten an einem sicheren Ort außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden.