Versicherungsmakler Neuhof | Fulda - Versicherungsvergleiche
Häufig gestellte Fragen | Versicherungen

 

Der VSL /// Versicherungsservice Link  Ver­sicherungs­makler aus Neuhof erklärt häufig gestellte Fragen.

WAS SIE ÜBER VERSICHERUNGEN WISSEN SOLLTEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Demenzkranke sind nicht Privathaftpflicht versichert?

Deliktunfähige Per­sonen – Demenzkranke – Privathaftpflicht

nachdenklich-demenz?-VSL-Versicherungsmakler-NeuhofBei den meisten Versicherern wird ein gemeldeter Haft­pflichtschaden gegenüber dem Anspruchsteller abgelehnt werden, mit der Begründung der Deliktunfähigkeit. Anstatt zu zahlen , wehrt der Versicherer  für seine Kunden die dann unbegründeten Ansprüche an den Deliktunfägen ab. Wir als VSL Ver­sicherungs­makler Neuhof, haben hier einige wenige Versicherer, die Delektunfähig von Erwachsenen bis zur Versicherungssumme beitragsfrei mitver­sichern.  

Deliktunfähige Per­sonen sind Menschen die nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können. Das sind zum Beispiel Kinder bis 12 Jahre die nicht haftbar gemacht werden können. Des Weiteren gibt es Erwachsene Per­sonen die z.B. an einer Demenzerkrankung leiden und dadurch nicht schuldfähig sind.

Das Risiko einer Erkrankung an Demenz darf man nicht unterschätzen. Die häufigste Ursache für Demenzerkrankung ist die Alzheimer-Krankheit. Die Alzheimer-Demenz tritt in der Regel erst nach dem 60. Lebensjahr auf. Leider gibt es Einige seltenere Demenzformen die bei jungen Patienten auftreten.

Lebenszeitrisiko:

In Deutschland leben gegenwärtig 1,5 Millionen Demenzkranke. Jahr für Jahr treten mehr als 300.000 Neuerkrankungen auf. Sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt, wird sich nach Vorausberechnungen der Bevölkerungsentwicklung die Krankenzahl bis zum Jahr auf 2050 auf etwa 3,0 Millionen erhöhen. Das entspricht einem mittleren Anstieg der Zahl der Erkrankungen um 40.000 pro Jahr oder um mehr als 100 pro Tag.

Männer die ein Alter von 65 Jahren erreichen, erkrankt bei der gegenwärtigen Lebenserwartung fast jeder dritte an einer Demenz, von den Frauen sogar fast jede zweite.

Etwa 70 % der Erkrankungen fallen auf Frauen und nur 30 % auf Männer. Der Hauptgrund dürfte in der unterschiedlichen Lebenserwartung liegen da Frauen im Durchschnitt einige Jahre älter werden. Frauen scheinen mit einer Demenzerkrankung länger zu überleben als die Männer.

Das Risiko ist nicht zu unterschätzen,  daher empfielt VSL VersicherungService Link die Privathaftflicht für Per­sonen ab 60 Jahre zu einem Jahresbeitrag ab 41,65 € inklusiv Versicherungssteuer. Sie sind mit einer pauschalen Deckungs­summen von 50 Millionen Euro abgesichert. 

Ihr

Jürgen Link

VSL VersicherungsServive Link  Ihr Ver­sicherungs­makler in Neuhof | Fulda

 

Quellennachweis: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V


Welches Autozubehör ist in der Kasko mitversichert?

Wegen technisch verbesserter Wegfahrsperren wird es heute immer schwieriger, Autos am Stück zu stehlen. Immer beliebter wird deshalb der Teileklau. Eine Alarmanlage schreckt Diebe selten ab: Profis drücken die Seitenfenster ein, bauen Radio oder Navigationshilfe in kürzester Zeit aus und sind längst über alle Berge, bevor sich jemand kümmern kann. Navigationsgeräte machen zur Zeit fast 60 Prozent ...mehr ]


Die Lebensversicherung wird fällig – was nun?

Die Lebensversicherung wird fällig – was nun?

Wohin mit dem Geld? Diese Frage klingt wie ein Luxusproblem, aber tatsächlich stehen Jahr für Jahr viele Menschen vor der Frage, was sie mit dem Geld aus ihrer ablaufenden Lebensversicherung am besten anfangen. Mehr als 84 Milliarden Euro Ablaufleistung haben deutsche Lebensversicher allein im Jahr 2014 an ihre Kunden gezahlt. Meistens kommen mehr als 20.000 Euro zu Auszahlung. So mancher Euro mag verplant sein, ob für einen Urlaub oder die neue Heizung. Meist aber bleibt noch ein stattlicher Betrag übrig. Den rentabel anzulegen, ist schwieriger geworden. Sichere Anlagen bringen aktuell kaum Ertrag. Das Auf und Ab an den Aktienmärkten schreckt sicherheitsorientierte Anleger ab. Und die Preise für Immobilien sind gerade in guten Lagen drastisch gestiegen. 

In dieser Situation ist ein Blick zurück hilfreich. Beim Abschluss ihres Vertrages ging es meistens um Sicherheit, entweder für das eigene Alter oder für die Familie. Und Sicherheit ist immer noch eine gute Idee. So kann die Ablaufleistung ganz oder teilweise als Einmalbeitrag für eine Versicherung verwendet werden, ganz nach dem Motto: Einmal zahlen, ein Leben lang geschützt. Interessant sind beispielsweise Rentenversicherungen mit sofort oder später beginnender Rentenzahlung. Je später der Rentenbeginn, umso höher ist die Rente. Sollte später mal ein finanzieller Engpass eintreten, bieten die meisten Verträge die Möglichkeit, auf den Einmalbeitrag abzüglich gezahlter Renten zurückzugreifen.

Eine private Pfle­ge­ren­te stockt die gesetzlichen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit auf. Denn die reichen im Ernstfall nicht, um den zusätzlichen Aufwand zu bestreiten. Auch die Pfle­ge­ren­te kann auf einmal  finanziert werden. Und es gibt noch eine weitere gute Idee: Wie wäre es, wenn das Kapital in Versicherungsschutz für Patenkinder oder Enkel  umgewandelt wird? In diesem Fall macht der Einmalbeitrag die finanzielle Zukunft eines jungen Menschen etwas sicherer. 

So oder so: Der Versicherer, bei dem die ablaufende Versicherung besteht, muss für den zukünftigen Vertrag nicht der geeignetste Partner sein. Unabhängige Beratung ist immer noch die beste Wahl. 


Cyberversicherungen: Auch für Verbraucher nützlich

Cyberversicherungen: Auch für Verbraucher nützlich

Fast grenzenlose Informationen, soziale Kontakte, Unterhaltung und Einkaufsparadies – das Internet hat so gut wie jedem etwas zu bieten. Kein Wunder also, wenn kaum jemand auf das digitale Angebot verzichten mag. Dabei musste schon jeder Zweite auch die Schattenseiten des World Wide Web kennenlernen, sagt der Branchendienst Bitkom. Ob Datenklau, Cybermobbing, Phishing oder Rufschädigung – 51 Prozent der Internet-Nutzer in Deutschland sind 2015 Opfer von Cyber-Kriminalität geworden. Die meisten Probleme entstanden durch Infektion des Computers mit Schadprogrammen (37 Prozent), gefolgt von Betrug beim Online-Handel und Online-Banking, gekaperten Zugangsdaten und Identitätsklau.

Was also tun? Behörden und Initiativen wie zum Beispiel Deutschland sicher im Netz (DsiN) bieten Informationen zum Thema Sicherheit im Internet. Auch der Bitkom hat eine spezielle Themenseite eingerichtet. Aber Vorbeugung allein reicht oft nicht aus, zumal Internet-Kriminelle immer erfinderischer werden. Neueste Masche sind Erpressungstrojaner wie Locky, eine Schadsoftware, die Nutzerdaten verschlüsselt und erst nach Zahlung eines Lösegeldes wieder freigibt.

Einige Versicherer bieten mittlerweile auch Verbrauchern Schutz vor den finanziellen Folgen. Sie zahlen in begrenztem Umfang für Cyberschäden und leisten mit ihrem Beratungsangebot erste Hilfe im Schadenfall. Das gilt zum Beispiel für leistungsfähige Hausratverträge mit aktuellen Versicherungsbedingungen. Ein deutlich größeres finanzielles Risiko birgt jedoch die Haftungsfrage. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, zum Beispiel durch die unbeabsichtigte Weitergabe von Schadsoftware, muss für die Folgen einstehen. Eine gute Haft­pflichtversicherung, die auch Internetrisiken abdeckt, ist deshalb das A und O, wenn es um Sicherheit im Netz geht. Gerade bei älteren Verträgen hat der Versicherungsschutz oft Lücken. Unser Tipp: Lassen Sie von einem Fachmann oder einer Fachfrau prüfen, ob Ihr Vertrag auf dem neuesten Stand ist.


Die alte oder die neue? Warum das Bezugsrecht eindeutig sein muss

Die alte oder die neue? Warum das Bezugsrecht eindeutig sein muss

Wer eine Lebensversicherung abschließt, legt schon im Antrag fest, wer die Versicherungsleistung bei Fälligkeit erhalten soll – das sogenannte Bezugsrecht. Unterschieden wird zwischen dem „Erlebensfall“ und dem Bezugsrecht, das bei Tod des Versicherten während der Vertragsdauer greift. Aber nicht immer ist die Verfügung eindeutig.

Eine Auseinandersetzung schaffte es sogar bis zum Bundesgerichtshof und ging als „Witwenstreit“ in die Justizgeschichte ein. Dort hatte eine Witwe vergeblich gegen die Versicherung geklagt. Sie wehrte sich dagegen, dass das Unternehmen nach dem Tod ihres Mannes 2012 rund 34.500 Euro an die Ex-Frau des Toten auszahlte. Dieser hatte noch während seiner ersten Ehe erklärt, dass nach seinem Tod seine verwitwete Ehefrau das Geld bekommen sollte und nach seiner Scheidung und Wiederheirat kein neues Bezugsrecht verfügt. Das oberste Gericht ging davon aus, dass damit die damalige Ehefrau bedacht werden sollte.
Ebenfalls höchstrichterlich bestätigt: Das Bezugsrecht muss schriftlich vereinbart werden. Eine mündliche Absichtserklärung, zum Beispiel in einem Telefonat mit der Versicherung, reicht nicht aus. Den Streit hätte es nicht gegeben, wenn das Bezugsrecht auf die „zum Zeitpunkt des Todes in gültiger Ehe lebende Ehefrau“ abgestellt gewesen wäre. Über jeden Zweifel erhaben ist ein namentliches Bezugsrecht, am besten ergänzt um Geburts­datum und die Anschrift der begünstigten Person.
Die Leistung erhält immer der oder die Begünstigte, auch ohne Erbanspruch. Und wenn der Nachlass überschuldet ist, kann ein gesetzlicher Erbe sein Erbteil ausschlagen und trotzdem, falls er als Bezugsberechtigter eingetragen wurde, die Versicherungsleistung bekommen. Die wird auch nicht auf Schulden des Verstorbenen angerechnet.


Was ist im Schadenfall zu tun?

Was ist im Schadenfall zu tun?

Eine Versicherung kann nicht vor Schaden bewahren, sondern nur vor den finanziellen Folgen. Wenn tatsächlich ein Unglück passiert, ist die Aufregung meist groß. Versicherte sollten dann möglichst einen kühlen Kopf bewahren. Zu ihren Vertragspflichten („Obliegenheiten“) gehört nämlich die Schadenminderung. Das bedeutet, sie müssen alles unternehmen, um den Eintritt eines unmittelbar drohenden Schadens abzuwenden und die Folgen eines bereits eingetretenen Schadens so gering wie möglich zu halten. Im Anschluss sollten sie den Versicherer schnell über den Schadensfall informieren. 

Doch was bedeutet eigentlich schnell? In den Vertragsbedingungen heißt es häufig, der Schaden sei unverzüglich zu melden. Juristen übersetzen das mit „ohne schuldhafte Verzögerung“. Auch das ist nicht gerade konkret. Mehr als eine Woche sollte man sich mit der Meldung auf keinen Fall Zeit lassen. Sind allerdings vertraglich Fristen vorgegeben, müssen die eingehalten werden. Andernfalls ist der Schutz in Gefahr. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an: Wer durch den Schaden selbst ernsthaft verletzt oder traumatisiert wurde, kann in der Regel auf längere Fristen vertrauen. 

Neben der unverzüglichen Information des Versicherers haben Versicherte die Pflicht, die Schadenshöhe nachzuweisen. Nach einem Einbruch sollte zum Beispiel für die Haus­rat­ver­si­che­rung so schnell wie möglich eine Liste der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände erstellt werden. Auf Verlangen muss der Versicherte zudem jede Auskunft erteilen, die der Versicherer braucht, um Leistungspflicht und Schadenumfang zu prüfen. Wer Ärger mit der Versicherung vorbeugen will, sollte deshalb regelmäßig eine „Hausrat-Liste“ erstellen und insbesondere zu Wertgegenständen auch Kaufnachweise oder sonstige Belege zum Wert sowie Fotos beifügen. Diese Unterlagen sollten an einem sicheren Ort außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden.