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Der Unterschied zwischen einem Ver­sicherungs­makler und Versicherungsvertreter

Der Unterschied zwischen Ver­sicherungs­makler und Versicherungsvertreter

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Ihr Ver­sicherungs­makler Neuhof / Fulda 

 


Der Unterschied zwischen dem Ver­sicherungs­makler und dem Versicherungsvertreter

VSL Versicherungsmakler Neuhof | Fulda , Unfallversicherung

Information:

Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Ver­sicherungs­makler und Versicherungsvertreter?

Versicherungen sind in jedem Betrieb und Haushalt ein hoher Kostenfaktor. Doch haben viele Gewerbetreibende ausnehmend schlechte Erfahrungen mit Versicherungsvertretern oder sog. “Versicherungsberatern” gemacht.
Dies ist der Grund, warum immer mehr Betriebe und auch Privatpersonen die kostenlose Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Ver­sicherungs­makler suchen, wie es auch von Berufs und Verbraucherverbänden sowie unabhängigen Fachzeitschriften empfohlen wird.

Warum ?

Zunächst einmal: Ver­sicherungs­makler und Versicherungsvertreter sind von ihrer Aufgabenstellung her zwei völlig unterschiedliche Berufe. Ein Ver­sicherungs­makler vertritt unabhängig und ausschließlich die Interessen seines Mandanten gegenüber den Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men. Er ist keiner Gesellschaft verpflichtet und haftet seinem Mandanten gegenüber.


Ein Versicherungsvertreter vertritt die Interessen seiner Gesellschaft. So steht es in seinem Mitarbeitervertrag. Des weiteren definiert man den Ver­sicherungs­makler als treuhänderischen Sachwalter seines Mandanten.

Eben diese Unterschiede in Aufgabenstellung und Interesse sind es, die auch zu folgenden Unterschieden führen:

  • Preis
  • Qualität der Beratung
  • Qualität der Betreuung
  • Kurze Vertragslaufzeiten

 

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Ver­sicherungs­makler wird in einem Maklervertrag geregelt. Seit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (Versicherungsvermittlergesetz) vom Dezember 2006 muss nicht nur der Ver­sicherungs­makler über die Wünsche des Kunden und die daraus resultierenden Vorschläge mit Begründung eine schriftliche Dokumentation vor Vertragsabschluss erstellen, sofern der Kunde darauf nicht verzichtet oder wenn der gewählte Versicherer vorläufige Deckung gewährt. Es muss von allen Gesprächspartnern unterzeichnet und dem Kunden eine Kopie vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Ein Verzicht durch den Kunden auf eine Beratungsdokumentation kann sich im Streitfall nachteilig für ihn  Auswirken ‐ deshalb muss diese Information über evtl. Nachteile im "Beratungs  und Dokumentationsverzicht" schriftlich niedergelegt werden. Ergänzend zum Maklervertrag/‐Auftrag gibt es die dazugehörige "Maklervollmacht". Letztere legitimiert den Ver­sicherungs­makler nach außen, z. B. gegenüber den Versicherungsgesellschaften als Sachwalter des Kunden. In dieser Vollmacht ist in Kurzform der Umfang der mit dem Mandanten vereinbarten Vollmachten beschrieben. Die Vollmacht legt der Makler bei der Versicherungsgesellschaft vor, bei der er z. B. im Auftrage des Mandanten eine Sachversicherung kündigt, neu abschließt oder eine Schadensregulierung anmeldet.

Ob Sie es mit einem Versicherungsvertreter oder Ver­sicherungs­makler zu tun haben, können Sie unter http://www.vermittlerregister.info/selektion/suche.aspx abfragen.

Hier wird unterschieden zwischen dem

"Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO"

und dem

"Ver­sicherungs­makler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO"

 

Im Auftrag des Kunden bewertet der Makler VSL den Markt nach den Anforderungskriterien des Versicherungsnehmers. Ein entscheidendes Kriterium ist das Preis‐Leistungsverhältnis; aufgrund dessen gibt der Versicherungs‐Makler VSL eine Empfehlung ab. Diese Marktbewertung findet je Versicherungszweig getrennt statt. Zum Beispiel kann eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Versicherer Haft­pflichtkasse Darmstadt, eine Sachversicherung mit Versicherer Allianz und eine Unfall­ver­si­che­rung mit dem Versicherer Generali abgeschlossen werden. Damit optimiert der Kunde seine Prämien und Deckungen. Dadurch, dass der Makler nicht an eine bestimmte Gesellschaft gebunden ist, muss er dem Kunden nicht wie der Agenturvertrieb das zur Verfügung stehende Produkt verkaufen, sondern sucht die Versicherungsschutzlösung auf dem deutschen Markt, die im Idealfall den Risikogegebenheiten und Bedürfnissen des Kunden am besten entspricht.

 

 

Wie ein Ver­sicherungs­makler arbeitet - kurz erklärt - Film 

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