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Privathaftpflicht Versicherung

 


Privathaftpflichtversicherung

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Wer anderen Schaden zufügt: Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Per­sonen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haft­pflichtversich...mehr ]


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Einzelheiten zur Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung 
 
Nicht jeder hat eine Private Haft­pflichtversicherung. Eigentlich komisch, denn ein falscher Schritt auf die Fahrbahn kann das finanzielle Aus bedeuten. Wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Dritten verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet, so das deutsche Gesetz. 
 
 
Einzelheiten zur Privathaftpflichtversicherung 
 
Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?
Eigentlich braucht diese Versicherung jeder Erwachsene bzw. jede Familie. 
 
Wer ist versichert? 
 
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer. In den Familientarifen sind Ehepartner und Kinder automatisch
mitversichert. Viele Versicherungen schließen ebenfalls den Lebenspartner mit ein, sobald dieser beim
Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet ist.
Bei Kindern ist es egal ob es die leiblichen, Adoptiv- oder Stiefkinder sind.
Vorsicht bei Single-Policen: Diese gelten meist tatsächlich nur für den Versicherungsnehmer. 
 
 
Was ist versichert? 
 
Die Private Haft­pflichtversicherung entschädigt berechtigte Schadensersatzansprüche, die an Sie, im Fall eines
Schadens, gestellt werden. Sie macht sogar noch mehr. Die Versicherungen prüfen ob die gestellten Ansprüche
überhaupt gerechtfertigt sind und im Fall der Falle wehrt sie diese ab. Hierbei können auch Gerichtsprozesse vom
Versicherer geführt werden. Die Kosten übernimmt der Versicherer.
Versichert sind grundsätzlich Per­sonen- und Sachschäden. In manchen Tarifen sind Mietsachschäden (z.B.
200.000,00 €) und Vermögensschäden (z.B. 20.000,00 €) mit geringeren Summen automatisch mit dabei. 
Wie hoch sollte die Deckungs­summe sein? 
 
Da es sich bei der Privaten Haft­pflichtversicherung um keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt,
können sie die Höhe der Deckungs­summe quasi frei wählen. Von 1 Mio. bis 10 Mio. ist das Angebot der Versicherer
gefächert. Eine niedriger gewählte Deckungs­summe scheint auf den ersten Blick ausreichend.
Sie sollten allerdings eins bedenken: Die private Haft­pflichtversicherung befreit Sie nicht von einer
Schadensersatzforderung. Wer eine Person schädigt, sodass diese zum Pflegefall wird, so zahlt die Versicherung
die vereinbarte Summe oder solange bis diese ausgeschöpft ist. Danach haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. 
 
Wer ist nicht versichert? 
Wenn Kinder heiraten und bis dahin bei den Eltern mitversichert waren, müssen sie eine eigene
Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Auch nach Beendigung einer Schul- oder Berufsausbildung, sowie eines Studiums muss der Nachwuchs einen
eigenen Vertrag abschließen. Wer nach der Ausbildung noch keine 18 ist, kann bis zur Volljährigkeit bei den Eltern
mitversichert bleiben.
Weitere Per­sonen und Verwandte sind nicht automatisch mitversichert. Diese können entweder über einen
Beitragszuschlag mitversichert werden oder besitzen eine eigene Versicherung.
Unser-Tipp
Viele Anbieter bieten die Mitversicherung von Kindern auch über die erste Ausbildung hinaus an. Wenn Sie sich
also nicht sicher sind, fragen Sie lieber bei Ihrer Versicherung nach. 
 
Was ist nicht versichert? 
 
Wie bei jeder Haft­pflichtversicherung sind vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn er bei mitversicherten Per­sonen entsteht. So zahlt die
Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn das Kind den Computer vom Papa kaputt macht.
 
Haftplichtversicherung
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