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Haus­rat­ver­si­che­rung im Vergleich | VSL

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Haus­rat­ver­si­che­rung

 


Einzelheiten zur Haus­rat­ver­si­che­rung

Ein Wasserschaden kommt oft unverhofft. Auch Einbrecher kündigen ihren Besuch im voraus selten an. Schützen
Sie sich vor großen unerwarteten Belastungen mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung.  
Einzelheiten zur Haus­rat­ver­si­che­rung
Was gehört eigentlich alles zu Hausrat?
Meist denkt man nur an Möbel, Teppiche, Wertsachen, Fernsehgeräte oder auch die Stereoanlage, einfach gesagt,
alles was man auf den ersten Blick sieht.
Doch damit hat man seine über Jahre angesammelte "Reichtümer" noch lange nicht erfasst. Geschirr, Besteck,
Kleidung und Wäsche, Schallplatten, CDs, Spielsachen der Kinder, Computer, Verbrauchsgüter (z.B. Lebensmittel)
und im Keller lagert auch noch eine ganze Menge (z.B. das Schlauchboot für den Urlaub, der Rasenmäher, die
Gartenmöbel etc.).
Oft wird die Versicherungssumme deutlich unterschätzt.
Wertsachen in der Haus­rat­ver­si­che­rung
Wertsachen zählen zum versicherten Hausrat hierzu gehören Bargeld, Urkunden, Wertpapiere, Schmucksachen,
Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold, Silber oder Platin, Pelze,
handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände und Antiquitäten.
Diese Wertsachen sind im Rahmen Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung ohne weitere Vereinbarung bis max. 20% der
Versicherungssumme versichert. Eine Erhöhung der Entschädigungsgrenzen ist gegen Beitragszuschlag möglich.
Darüber hinaus gelten Entschädigungsgrenzen für Bargeld bis 1.000,- EUR, Urkunden und Wertpapiere bis 2.500,-
EUR sowie Schmuck bis 20.000,- EUR, sofern sich diese Wertsachen lediglich unter einfachem Verschluss (z.B.
Schublade) befinden.
Antiquitäten
Unter Antiquitäten im Sinne der Bedingungen einer Haus­rat­ver­si­che­rung versteht man Sachen, die älter als 100
Jahre und keine Möbel sind.
Wird ein 200 Jahre alter Schrank als Möbelstück eingesetzt, so gilt er nicht als Antiquität, sondern ist normal in der
Haus­rat­ver­si­che­rung mitversichert. Hat dieser Schrank einen Wert von z.B. 30.000 EUR, so muss er natürlich
entsprechend in der Versicherungssumme berücksichtigt sein. 
 
 
Was wird im Schadenfall überhaupt ersetzt?
Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt bei einem ersatzpflichtigen Schaden den Wiederbeschaffungspreis von zerstörten
oder abhanden gekommenen Sachen. Sie erhalten also den Kaufpreis einer gleichwertigen neuen Sache und nicht
nur den Wert zum Schadenzeitpunkt. Deshalb spricht man bei der Haus­rat­ver­si­che­rung auch von einer
Versicherung zum Neuwert.
Bei beschädigten Sachen wird die Reparatur und ggf. zusätzlich eine Wertminderung bezahlt. Allerdings darf hierbei
der Preis für eine Neuanschaffung nicht überschritten werden.
Wertsachen (z.B. Bargeld, Schmuck etc.) sind jedoch üblicherweise auf max. 20% der vereinbarten
Versicherungssumme begrenzt. Des weiteren werden für
•Bargeld EUR 1.000,--
•Urkunden, Sparbücher, sonstige Wertpapiere EURM 2.500,--
•Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Sachen aus Gold oder Platin EUR 20.000,--
maximal entschädigt. Sollten Sie höhere Summen ver­sichern wollen, ist eine individuelle Beratung unabdingbar.
Durch einen Versicherungsfall entstehen oft nicht nur reine Sachschäden, sondern es entstehen darüber hinaus
auch weitere Kosten wie z.B.
•Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten (z.B. Aufräumen der Schadenstelle)
•Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten
•Transport- und Lagerkosten des versicherten Hausrats als Folge eines Schadenfalls
•Hotelkosten (sofern Ihre Wohnung aufgrund eines Schadenfalles in keiner zumutbaren Art und Weise genutzt
werden kann).
Vorgenannten Kosten sind in aller Regel auf 10%, Hotelkosten auf 1% der vereinbarten Versicherungssumme
begrenzt.
Ferner werden für zusätzlich vereinbarte Einschlüsse wie Fahrraddiebstahl, überspannungsschäden infolge von
Blitzschlag etc. maximal die individuell vereinbarten Versicherungssummen im Schadenfall entschädigt. Eine
Unterversicherung wird bei diesen besonderen Einschlüssen nicht geprüft.

Unterversicherung
Ist zum Zeitpunkt des Schadenfalls der tatsächliche Versicherungswert (entspricht den Kosten bei einer
Neuanschaffung des gesamten Hausrats) höher als die vereinbarte Versicherungssumme der Haus­rat­ver­si­che­rung,
so kann der Versicherer eine etwaige Unterversicherung auch für den Teilschaden geltend machen. Dies bedeutet,
dass der Schaden nur in dem selben Verhältnis entschädigt wird, wie sich die Versicherungssumme zum
Versicherungswert verhält.
Beispiel: Beträgt der Versicherungswert 100.000 EUR und die vereinbarte Versicherungssumme nur 50.000 EUR,
so erhält der Versicherungsnehmer bei einem Schaden von 5.000 EUR nur 2.500 EUR. 
 
Leistungsumfang der Haus­rat­ver­si­che­rung
Der Abschluss einer Haus­rat­ver­si­che­rung ist für jeden sinnvoll, der eine Wohnung oder ein eigenes Haus hat. Die
Haus­rat­ver­si­che­rung leistet für alle Schäden infolge von Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturm
Deckung. Versichert sind alle zum Hausrat gehörende Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Gardinen, Teppiche
etc.) und Sachen, die in einem Haushalt zum Gebrauch (z.B. Waschmaschinen, Geschirr oder Besteck) oder
Verbrauch (z.B. der Inhalt der Speisekammer) bestimmt sind.
Wertsachen sind nur in einem bestimmten Umfang in den Schutz eingeschlossen. Auch beruflich genutzte
Einrichtungs- und Arbeitsgeräte, wie z.B. Werkzeuge, ein PC oder ein Laptop sind versichert, wenn diese nicht
ausschließlich beruflich genutzt werden und keine Handelsware sind. Versichert sind auch Pflanzen, Sportgeräte
und Kfz-Zubehör (allerdings keine Ersatzteile), private Antennenanlagen, medizinische Hilfsmittel, wie z.B.
Krankenfahrstühle, Rasenmäher und sogar Haustiere.
In den Versicherungsschutz sind auch Gegenstände eingeschlossen, die Dritten gehören, wenn sich diese in der
Wohnung des Versicherungsnehmers befinden. Ausgenommen ist von dieser Regelung allerdings der Hausrat
eines Untermieters. Alle Gegenstände, wie zum Beispiel Einbauküchen, Einbauschränke oder sanitäre Anlagen, die
fest mit dem Gebäude verbunden, müssen bei Antragstellung benannt werden, damit diese in den
Versicherungsschutz eingeschlossen sind.
Die Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt Schäden, die durch: Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz eines
Luftfahrzeuges, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser (Wasser, das aus
kaputten Rohren oder aus Geräten, z.B. Geschirrspülmaschine, Waschmaschine ausläuft, die mit den Rohren
verbunden sind). Ebenso "bestimmungswidriger" Austritt aus Warmwasser- und Dampfheizungen, Einrichtungen
von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizanlagen, Sturm ab Windstärke 8, Hagel (nur für neue Verträge, ab VHB
92) durch die Schäden entstanden sind.
Hinzu kommt, dass der Versicherer die Kosten die infolge eines Schadens entstehen trägt. Dies sind zum Beispiel:
Ruß- oder Löschwasserschäden, Reparatur von Gebäudeschäden, die durch Einbruchdiebstahl entstanden sind
oder Kosten für die Beseitigung von Leitungswasserschäden. Es werden ebenfalls die Hotelkosten, wenn die
Wohnung nach einem Schaden vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist i.d.R. für maximal 100 Tage übernommen.
Die Erstattungshöhe beträgt pro Tag maximal 1% der Versicherungssumme. Zusätzlich sind Kosten für Transport
und Lagerung des versicherten Hausrates (maximal 100 Tage) abgesichert.
Bestimmte Risiken können über den Standardrahmen hinaus versichert werden. Hierzu gehört z.B. die
Leistungserweiterung gegen überspannungsschäden nach einem Blitzschlag. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn
viele teure Elektrogeräte im Haushalt vorhanden sind. Oder die Versicherung schützt auch im Freien abgestellte,
abgeschlossene Fahrräder. Der Wert der vorhandenen Fahrräder ist Basis für die Festlegung der
Entschädigungsgrenze.
Sollen Schäden durch auslaufende Aquarien oder Wasserbetten versichert werden, bedarf es in der Regel eines
gesonderten Einschlusses.
Die Glasversicherung benötigen Haushalte mit Isolierverglasung bzw. großer und teurer Verglasung (z.B.
Glaswänden), Lärmschutzfenstern und verglasten Dächern. Die Glasversicherung ist gegen Mehrbeitrag
versicherbar.
Die sog. Elementarversicherung erstattet Schäden infolge von überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung,
Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Diese Risiken können ebenfalls zusätzlich versichert werden. Die
Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe allerdings nicht mehr als die festgelegte
Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen.
Alle Sachen, die abhanden gekommen oder zerstört sind, werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der
Wiederbeschaffungspreis der versicherte Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen. Werden nach einem
Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei
einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde. 
 
Gegen welche Schäden ist mein Hausrat grundsätzlich versichert?
Die Haus­rat­ver­si­che­rung bietet Versicherungsschutz gegen Schäden durch
•Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall eines Luftfahrzeugs seiner Teile oder Ladung)
•Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung
•Leitungswasser (Wasser, welches aus dem Leitungswassersystem der Wohnung oder des Hauses austritt)
•Sturm (Windstärke 8 oder mehr) und Hagel.
Diese versicherten Gefahren können nicht einzeln versichert werden, deshalb spricht man auch von einer
verbundenen Haus­rat­ver­si­che­rung. 
 
Welche Risiken können sonst noch versichert werden?
Bei vielen Anbietern haben Sie auch die Möglichkeit, sich gegen Elementarschäden, wie Erdbeben, Erdrutsch,
Hochwasser und Lawinen zu ver­sichern.
Daneben gibt es noch weitere Möglichkeiten den Versicherungsumfang individuell zu erweitern:
•Einschluss oder Erhöhung der Entschädigungsgrenze von Überspannungsschäden infolge Blitzschlag
•Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen
•Einschluss von Fahrraddiebstahl
•Einschluss einfachen Diebstahls von Wäsche und Gartenmöbeln
•Einschluss von Einbruchdiebstahl in Kraftfahrzeuge
•Einschluss von Schäden durch Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien
•Einschluss von Schäden durch Stromausfall am Tiefkühl- bzw. Gefriergut
•Einschluss von Schäden durch Implosion
•Einschluss von Elementarschäden (z.B. Erdbeben, Hochwasser)
 
Was ist nicht versichert?
•Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt wurden.
•Schäden, die durch Kriegsereignisse und innere Unruhen entstehen.
•Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser oder Wasseraustritt aus Aquarien oder Wasserbetten (wenn z.B.
ein Putzeimer umfällt und einen Teppich verunreinigt).
•Schäden durch Sturm oder Hagel, die dadurch entstanden sind, dass Türen oder Fenster nicht ordnungsgemäß
geschlossen waren (wenn z.B. die Balkontüre offen stand und bei einem starken Unwetter Regenwasser in das
Wohnzimmer eindringt; versichert ist jedoch, sofern durch den Sturm eine Scheibe beschädigt wurde und erst
dadurch das Regenwasser in die Wohnung gelangte.
•Schäden durch einfachen Diebstahl (z.B. Wegnahme von Sachen, ohne dass in die Wohnung eingebrochen wurde
oder auch ein Trickdiebstahl)
•Sengschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind (z.B. beschädigtes Sofa durch Zigarettenglut)
•Schäden durch Kurzschluss und überspannung an elektrischen Einrichtungen
•Glasbruch
Einige Anbieter haben ihre Versicherungsbedingungen verbessert, einige der o.g. Ausschlüsse sind bei guten
Versicherern dann doch wieder eingeschlossen. 
 
Wie hoch sollte man sich überhaupt ver­sichern?
Fast alle Versicherer bieten eine sog. Pauschalberechnung auf Basis der Wohnfläche an. Sofern mind. EUR 650,--
Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche angesetzt werden, verzichten die Versicherer auf den so
genannten Einwand einer eventuellen Unterversicherung.
Sofern sich Wertsachen in Ihrem Haushalt befinden: In aller Regel sind die Wertsachen nur bis maximal 20% der
Versicherungssumme mitversichert. 
 
Wo ist mein Hausrat versichert?
Versicherungsort ist die Wohnung, welche im Versicherungsschein genannt wird. Hierzu gehören auch Nebenräume
wie Keller oder Waschküchen, welche sich auf demselben Grundstück befinden. Zusätzlich besteht auch
Versicherungsschutz für Sachen, die sich in Garagen in unmittelbarer Nähe zur versicherten Wohnung befinden.
Aber eine Haus­rat­ver­si­che­rung bietet über die so genannte Außenversicherung auch Versicherungsschutz, wenn
Sie sich z.B. im Urlaub befinden. Nach derzeitigen Versicherungsbedingungen besteht bei einem vorübergehenden
Auslandsaufenthalt weltweit Versicherungsschutz. In den meisten Fällen wird die Entschädigung auf 20% der
Versicherungssumme, max. 10.000,- EUR begrenzt. 
 
 Schadenregulierung
Hat der Versicherungsnehmer Kenntnis von einem Schaden erhalten, so ist er verpflichtet, alles zu tun, um den
Schaden so gering wie möglich zu halten. Es müssen z.B. gestohlene Sparbücher oder Schecks bzw. Konten
gesperrt werden. Hierzu gehört auch, dass defekte Türen oder Fenster zunächst notdürftig, aber relativ
einbruchsicher repariert werden oder ein defektes Schloss umgehend ausgewechselt wird.
Man sollte auch beachten, dass die beschädigten Sachen für eine Besichtigung aufgehoben werden.
Selbstverständlich ist jeder Schaden nach Kenntnisnahme dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men umgehend schriftlich zu
melden.
Der Versicherer kann zur Aufklärung der Schadenursache alle notwendigen Auskünfte verlangen. Bei jedem
Einbruch oder Raub ist die Polizei zu verständigen. Neben der formalen Anzeige muss der Polizei und dem
Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ein vollständiges Verzeichnis aller gestohlenen Gegenstände vorgelegt werden, nach
Möglichkeit einschließlich der Rechnungen. Um damit nicht erst im Schadensfall mit der Auflistung beginnen zu
müssen, empfiehlt sich, ein Verzeichnis anzulegen, in dem die Gegenstände des Hausrates beschrieben sind. Fotos
und Rechnungen sollten diese Sammlung ergänzen.
Für Gegenstände, deren Wert schwer feststellbar ist, sollte man sich Expertisen beschaffen.
Ist bei der Prämienberechnung die Formel "Quadratmeter Wohnfläche x EUR 650,--" angewandt worden, ist i.d.R.
sichergestellt, dass der Versicherer im Schadenfall auf die "Einrede der Unterversicherung" verzichtet. Das heißt,
das Unternehmen prüft nicht, ob der Hausrat mit der richtigen Summe versichert war, sondern zahlt die
Entschädigung in Höhe des eingetretenen Schadens. Die Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt den nachgewiesenen
Schaden in voller Höhe, allerdings nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen
werden die notwendigen Reparaturen übernommen. Alle Sachen, die abhanden gekommen oder zerstört sind,
werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sachen im
neuwertigem Zustand zu verstehen.
Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer
den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde.
Die Entschädigungsgrenzen für Bargeld, für Urkunden, für Briefmarken, Gold, Münzen und Schmuck höchstens sind
über Höchstentschädigungsgrenzen begrenzt. Diese Grenzen sind je Anbieter unterschiedlich. Die
Entschädigungsgrenzen können sich erhöhen, wenn die Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelsteine oder
Perlen, Briefmarken aber auch Münzen, Gold- und Platinteile sowie Urkunden (inkl. Sparbücher und Wertpapiere) in
einem Tresor gesichert werden. 

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