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ALG II: Beiträge für Kfz-Haft­pflicht vom Einkommen absetzbar

ALG II: Beiträge für Kfz-Haft­pflicht vom Einkommen absetzbar


Die Beiträge für eine Kfz-Haft­pflichtversicherung können vom Einkommen eines Grundsicherungsempfängers abgezogen werden. Das gilt nach einem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen selbst dann, wenn der Grundsicherungsempfänger lediglich Halter und nicht Eigentümer des Fahrzeugs oder Versicherungsnehmer der Haft­pflichtversicherung ist. Folge: Das auf das ALG II anrechenbare Einkommen verringert sich durch die Beiträge, und der Auszahlungsbetrag für das ALG II steigt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.11.2015.

Quelle: MMV Wirtschaftsdienst Ver­sicherungs­makler Ausgabe 09/2016

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