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KFZ-Versicherung: So fahren Sie sicher und sparen dabei
Wer ein Auto besitzt oder sich zulegt, muss es versichern – das schreibt der Gesetzgeber vor. Ohne den Nachweis einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist keine Zulassung möglich. Die Haftpflichtversicherung schützt andere Verkehrsteilnehmer: Sie übernimmt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen – etwa Reparaturkosten, Schmerzensgeld oder sogar lebenslange Renten bei schweren Verletzungen.
Zusätzlich können Sie sich freiwillig mit einer Teilkasko oder Vollkasko gegen Schäden am eigenen Fahrzeug absichern – z. B. bei Diebstahl, Wildunfall, Vandalismus oder selbst verschuldeten Unfällen.
Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von vielen Faktoren ab:
Schadenfreiheitsklasse (wie lange Sie unfallfrei fahren),
Fahrzeugtyp (Typklasse),
Regionalklasse (Wohnort & Schadenshäufigkeit),
Selbstbeteiligung (je höher, desto günstiger die Prämie),
Nutzergruppe (z. B. Fahranfänger, Garagenbesitzer, Beamte, Wenigfahrer),
Zulassungsart (z. B. Saisonkennzeichen, Zweitwagenregelung).
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist Pflicht und deckt:
Personenschäden (z. B. Verdienstausfall, Schmerzensgeld, lebenslange Renten),
Sachschäden (z. B. Reparatur oder Ersatz eines anderen Fahrzeugs),
Vermögensschäden (z. B. Nutzungsausfall).
Zudem prüft der Versicherer alle Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche rechtlich ab.
Teilkasko leistet bei:
Diebstahl & Brand
Glasbruch
Unwetter (Sturm, Hagel, Überschwemmung)
Wildschäden & ggf. Marderbiss
Vollkasko deckt zusätzlich:
Selbstverschuldete Unfälle
Vandalismus (z. B. zerkratzter Lack)
Schäden durch unbekannte Dritte
Tipp: Wer den Beitrag senken will, kann eine Selbstbeteiligung vereinbaren – üblich sind z. B. 150 € in der Teilkasko und 300 € in der Vollkasko.
Anfänger zahlen oft hohe Beiträge – bis zu 300 %. Diese Tricks helfen beim Sparen:
Zweitwagenregelung: Auto als Zweitwagen der Eltern anmelden und später übernehmen.
Fahrzeug auf Eltern versichern lassen – der Rabatt kann später übertragen werden.
Frühere Versicherungen zählen: z. B. Mofa oder Roller bei derselben Gesellschaft.
Ideal für Cabrio-, Wohnmobil- oder Motorradfahrer: Wer das Auto z. B. nur von April bis Oktober fährt, zahlt nur für diesen Zeitraum – und sammelt trotzdem Schadenfreiheitsrabatt, wenn der Zeitraum mindestens 6 Monate beträgt.
Vorteil:
In der Ruhezeit entfällt auch die KFZ-Steuer – und der Versicherungsschutz (Ruheversicherung) bleibt beitragsfrei bestehen, falls das Fahrzeug wieder angemeldet wird.