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Autoschlüssel gestohlen – zahlt die Versicherung?

Kaskoschutz auch bei Schlüsseldiebstahl


Kaskoschutz auch bei Schlüsseldiebstahl – Gericht stärkt Rechte der Autofahrer

Wer sein Auto gegen Diebstahl und Vandalismus absichert, verlässt sich auf die Kaskoversicherung. Doch wie sicher muss der Autoschlüssel verwahrt werden, damit der Versicherungsschutz nicht durch den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefährdet wird? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Coburg (Az. 22 O 98/06) bringt mehr Klarheit für Versicherte.

Der Fall: Schlüssel gestohlen – Auto total beschädigt

Eine Frau besuchte ein Musikkonzert und bewahrte ihren Autoschlüssel in einer verschlossenen Jackentasche mit Reißverschluss auf. Während der Veranstaltung wurde ihr Schlüssel vermutlich von einem jugendlichen Dieb entwendet. Der Täter unternahm mit dem Fahrzeug eine Spritztour und verursachte mehrere Unfälle – das Auto der Frau erlitt einen Totalschaden.

Die Haft­pflichtversicherung übernahm zwar die Schäden an den Fahrzeugen Dritter, verweigerte jedoch die Zahlung aus der Kaskoversicherung mit dem Verweis auf grob fahrlässiges Verhalten. Begründung: Der Autoschlüssel sei nicht ausreichend gesichert gewesen.

Urteil: Kein grob fahrlässiges Verhalten – Kaskoversicherung muss zahlen

Das Landgericht Coburg entschied zugunsten der Autofahrerin. Das Verstauen des Schlüssels in einer Jackentasche mit Reißverschluss stelle keine grobe Fahrlässigkeit dar. Die Frau habe die Jacke stets bei sich getragen und nicht unbeaufsichtigt liegen lassen. Ein höheres Maß an Sicherheit könne von der Versicherungsnehmerin nicht verlangt werden, so die Richter.

Was bedeutet das für Versicherte?

Kaskoschutz bleibt bestehen, wenn der Schlüssel „angemessen sicher“ verwahrt wurde
✔ Eine verschlossene Innentasche gilt in der Regel als ausreichende Sicherung
Grobe Fahrlässigkeit liegt nicht automatisch vor, wenn der Schlüssel gestohlen wird
✔ Versicherer dürfen nicht pauschal die Leistung verweigern


Fazit: Kaskoschutz bleibt auch bei Schlüsselverlust bestehen – wenn richtig gehandelt wird

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für Autofahrer: Kaskoleistungen können nicht leichtfertig verweigert werden, wenn der Schlüssel unter normalen Umständen sicher aufbewahrt wurde. Dennoch gilt: Je sorgfältiger Sie mit Ihrem Autoschlüssel umgehen, desto besser ist Ihr Versicherungsschutz im Schadensfall.


Tipp vom Ver­sicherungs­makler Jürgen Link aus Neuhof bei Fulda

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